BMWi und BMU einig über neuen Gesetzentwurf zur Kohlendioxidspeicherung
BMWi und BMU einig über neuen Gesetzentwurf zur Kohlendioxidspeicherung
Das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium haben sich auf einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid geeinigt. Mit diesem Gesetz soll die im Dezember 2008 verabschiedete europäische CCS-Richtlinie (CCS = CO2 Capture and Storage), welche hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards für die Erprobung und Anwendung der Technologien in allen Mitgliedsstaaten gewährleistet, in nationales Recht umgesetzt werden. Der Entwurf wird heute in die Abstimmung zwischen den Bundesressorts gegeben und soll im März dem Bundeskabinett vorgelegt werden.
Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg: „Ich freue mich, dass wir bei dieser wichtigen Frage einen großen Schritt nach vorn gekommen sind. Damit können wir das Ziel erreichen, noch in dieser Legislaturperiode einen Rechtsrahmen für die Kohlendioxidabscheidung und -speicherung zu schaffen. Erstmals werden mit diesem Gesetz unter gemeinsamer Federführung des Wirtschafts- und Umweltministeriums energie-, umwelt- und technologiepolitische Rechtsvorschriften in einem Rechtsrahmen gebündelt – eine wichtige Voraussetzung für Investitionen in eine zukunftsträchtige Energietechnologie.“
Der Gesetzentwurf enthält insbesondere Regelungen zum Kohlendioxidtransport in Pipelines von den Kraftwerken zu den Speicheranlagen, zur Untersuchung von Gesteinsschichten im tiefen geologischen Untergrund sowie vor allem zur Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb von Kohlendioxidspeichern. Dabei kommen der Anlagensicherheit und dem Umweltschutz besondere Bedeutung zu.
Eine wichtige Aufgabe bekommt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, die zentrale geowissenschaftliche Beratungseinrichtung der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: Sie wird die Potentiale für untertägige Kohlendioxidspeicher in Deutschland analysieren und gemeinsam mit dem Umweltbundesamt bewerten. Die Ergebnisse dieser nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen durchzuführenden Arbeiten werden vom Bundeswirtschaftministerium veröffentlicht und bilden eine wichtige fachliche Grundlage für die von den jeweils zuständigen Landesbehörden durchzuführenden Genehmigungsverfahren.
Bundesminister zu Guttenberg: „Mit dem neuen Rechtsrahmen für die CCS-Technologien schaffen wir die Voraussetzung für die Beibehaltung eines ausgewogenen Energiemix‘ in Deutschland, der auch die Nutzung modernster, klimafreundlicher Kohletechnologien einschließt. Der neue Rechtsrahmen wird damit Investitionssicherheit für die Unternehmen der Energiewirtschaft schaffen und ist so ein wichtiger Baustein für die langfristige Energieversorgungssicherheit in Deutschland.“
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