Bundesminister Glos unterstützt die Exportwirtschaft in der Finanzkrise
Bundesminister Glos unterstützt die Exportwirtschaft in der Finanzkrise: Optimierung der Exportkreditgarantien des Bundes und der Refinanzierungsmöglichkeiten
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hat heute im Kabinett einen Bericht zu den Möglichkeiten der Ausweitung der bundesgedeckten Exportfinanzierung vorgelegt. Dieser Bericht fügt sich in den „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“ ein.
Bundesminister Glos erklärt: „Die deutsche Exportwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Beschäftigungssicherung in Deutschland und bedarf angesichts ihrer derzeit zum Teil gravierenden Finanzierungsschwierigkeiten besonderer Unterstützung. Ich habe mich daher für verschiedene Maßnahmen ausgesprochen, die die Härten für die deutsche Exportwirtschaft abfedern sollen. Auf meine Initiative hin konnte sich die Bundesregierung auf die Optimierung verschiedener Produkte der Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland („Hermesdeckungen“) einigen. Darüber hinaus werde ich gemeinsam mit der KfW die Schaffung eines Instruments zur Refinanzierung der Export finanzierenden Banken unter Einbeziehung der KfW prüfen. Schließlich werden wir untersuchen, welche Möglichkeiten der Ausweitung des bereits bestehenden KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramms bestehen.“
Zu den einzelnen Maßnahmen:
1. Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat sich nach intensiven Gesprächen mit Exporteuren und Export finanzierenden Banken auf die Optimierung wichtiger Produkte der Exportkreditgarantien geeinigt. Insbesondere sieht die Bundesregierung bei den Avalgarantien sowie bei den Lieferantenkreditdeckungen Möglichkeiten, die Exportwirtschaft noch stärker zu unterstützen, und passt die Produkte entsprechend an. Darüber hinaus wird die Deckungsform Finanzkreditgarantie auf Akkreditivbestätigungen ausgeweitet. Diese Produktanpassungen sind eine Reaktion der Bundesregierung auf die internationale Finanzkrise und gelten daher befristet bis Ende 2010.
Bei der Avalgarantie wird das vom Bund übernommene Risiko, das bislang auf 80 Mio. ¤ pro Unternehmen beschränkt ist, auf 300 Mio. ¤ pro Unternehmen erhöht. Im Einzelfall kann der maximale Garantiebetrag auch 300 Millionen ¤ übersteigen, wenn sich dies wegen der Eigenart des Geschäfts als notwendig erweist. Darüber hinaus werden im Einzelfall Avalgarantien jetzt auch ohne Deckung der sonstigen Risiken des Exportgeschäftes („isolierte Avalgarantie“) vom Bund übernommen werden können, soweit die Absicherung der sonstigen Risiken nicht möglich, nicht zumutbar oder vom Exporteur nicht gewollt ist. Die Bundesregierung trägt somit wesentlich dazu bei, die Liquiditätssituation deutscher Exporteure zu verbessern.
Bei der Lieferantenkreditdeckung (Exporteur stellt selbst die Finanzierung) kann auf Antrag des Exporteurs sein Selbstbehalt gegen Zahlung eines Prämienaufschlags von derzeit 15% auf 5% abgesenkt werden. Zugleich wird die Abtretung bundesgedeckter Forderungen vereinfacht. Beide Änderungen leisten einen wichtigen Beitrag zur leichteren Refinanzierung der vom Exporteur finanzierten Geschäfte.
Infolge der Finanzkrise stellt zunehmend auch die Zurückhaltung der Banken bei Akkreditivbestätigungen im Rahmen kurzfristiger Exporthandelsfinanzierungen ein Problem dar. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung das Produkt der Finanzkreditdeckung auf Akkreditivbestätigungen ausweiten.
Nähere Informationen zu den genannten bis Ende 2010 befristeten Änderungen bei den Bedingungen für Exportkreditgarantien finden Sie unter www.agaportal.de.
2. Die Export finanzierenden Banken haben bei der Kreditvergabe für längere Laufzeiten und größere Volumina vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise große Schwierigkeiten mit der Refinanzierung und gefährden dadurch letztlich die Auftragssituation der Exporteure. Die Bundesregierung hält deshalb neben der reinen Risikoabsicherung über die Exportkreditgarantie auch eine Unterstützung der Export finanzierenden Banken bei der Refinanzierung für erforderlich. Die Bundesregierung prüft daher derzeit ein auf die Verbesserung der Refinanzierung Export finanzierender Banken gerichtetes Konzept unter Einbindung des Deckungsinstruments der Verbriefungsgarantie. Die Bundesregierung befindet sich derzeit insoweit noch in einem Abstimmungsprozess unter Beteiligung der KfW, da eine Vielzahl rechtlicher und technischer Fragen noch zu klären ist.
3. Die Bundesregierung prüft, welche Möglichkeiten beim bereits bestehenden KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm bestehen, um das Zusagevolumen zu erhöhen. Das Programm steht auch mittelständischen Unternehmen offen. Mit diesem Programm können für deutsche Exporte in Entwicklungsländer, die mit einer Exportkreditgarantie des Bundes gedeckt sind, Kredite gewährt werden. Hiervon würden auch die von der Finanzkrise besonders betroffenen Entwicklungs- und Schwellenländer profitieren.
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