Das Jahressteuergesetz 2009 bringt Änderungen für die kapitalbildende Lebensversicherung –…
Das Jahressteuergesetz 2009 bringt Änderungen für die kapitalbildende Lebensversicherung – Clerical Medical zeigt die Neuerungen auf
Heidelberg (23. Januar 2009) – Seit 2009 will der Gesetzgeber nur noch die „echte Altersvorsorge“ steuerlich begünstigen. Dadurch müssen etliche Versicherungskonzepte auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüft werden. Clerical Medical zeigt die wesentlichen Änderungen auf.
Im Wesentlichen geht es bei den Neuerungen für die Lebensversicherungsbranche um eine deutlichere Abgrenzung zwischen Vorsorgeprodukten einerseits und Kapitalanlageprodukten andererseits. Daher sollen ab 2009 nur noch bestimmte, besonders vorsorgeorientierte Policen staatlich bzw. steuerlich begünstigt werden. So steht laut Jahressteuergesetz der Aspekt der „echten Altersvorsorge“ im Vordergrund. Lebensversicherungen mit einem unzureichenden Versicherungsschutz, insbesondere sogenannte Mantelprodukte fallen damit aus der Begünstigung heraus. Diese zeichneten sich in der Vergangenheit durch eine weitgehende Flexibilität aus. So konnten Kunden ihr Kapitalanlageportfolio steueroptimierend in einen Versicherungsmantel hüllen und auf diese Weise weiterhin unmittelbar oder zumindest mittelbar auf das Vermögen zugreifen und darüber disponieren. Diese weitgehende Flexibilität – vor allem in Beitragsleistung und Abrufung des investierten Kapitals – hat nun den Gesetzgeber für das Thema sensibilisiert. Aufgrund der Ermangelung des Vorsorgecharakters wird zukünftig eine privilegierte Besteuerung für diese Mantelprodukte versagt.
Steuerrechtlicher Gestaltungsmissbrauch liegt also insbesondere dann vor, wenn nur sehr geringer Versicherungsschutz vereinbart ist, Kapitalanlagen nicht für die Versichertengemeinschaft, sondern für den einzelnen verwaltet werden, der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar über einen Vermögensverwalter Einfluss auf die Kapitalanlage hat, einzelne Wertpapiere oder ein gesamtes Wertpapierdepot als Versicherungsbeitrag eingebracht werden können, eine Einmalbeitragszahlung von mindestens 100.000 Euro als Untergrenze für den Vertragsabschluss vorausgesetzt wird, der Kunde über die Leistung durch Teilkündigungen oder Vorauszahlungen disponieren kann.
Clerical Medical verweist vor diesem Hintergrund auf die Wealthmaster Produktfamilie. Diese genießen zum einen auch zukünftig die volle steuerliche Begünstigung und bieten dennoch große Chancen für die individuelle Vermögensentwicklung. Nähere Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite www.clericalmedical.de. Gerne stehen darüber hinaus Berater für individuelle Informationen und Produktangeboten zur Verfügung.
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Clerical Medical Investment Group Limited (CMIGL) ist einer der führenden Anbieter im Finanzdienstleistungsbereich und spezialisiert in den Bereichen der Lebensversicherung, Altersvorsorge sowie internationale Investmentprodukte für private wie institutionelle Anleger. Das Unternehmen wurde im Jahr 1824 in Großbritannien gegründet und bietet seine Produkte seit 1995 im deutschen Markt an. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über unabhängige Versicherungsvermittler, Banken und Finanzberater. Clerical Medical verfügt über mehr als 120.000 Kunden in Deutschland, Österrreich und Italien.
Ein Anhaltspunkt für die Beständigkeit und Sicherheit der Clerical Medical sind die zahlreichen Qualitätsratings für die Investment Performance und den Kundenservice, die Clerical Medical über die Jahre erhalten hat.
Unsere Finanzstärkeratings lauten:
– A+ Rating (sehr stark) von der Ratingagentur Fitch.
– Langfristiges Aa2 Rating (‚excellent‘) von der Ratingagentur Moody’s
– Langfristiges AA- Rating (’sehr stark‘) von der Ratingagentur Standard Poor’s
Clerical Medical ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das unter der Aufsicht der britischen Finanzaufsicht (FSA) steht. Diese hat strenge Richtlinien für die Reserven festgelegt, die ein Versicherungsunternehmen vorzuhalten hat. Clerical Medical erfüllt diese Richtlinien vollständig. Neben den flexiblen Produkten und der außerordentlichen Investmentkompetenz profitieren Versicherungsnehmer ggf. auch vom Insolvenzschutz des Financial Services Compensation Scheme.
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