DBV kritisiert ungerechtfertigte Verschärfung beim Grundsteuererlass

Berlin

DBV kritisiert ungerechtfertigte Verschärfung beim Grundsteuererlass

Jahressteuergesetz 2009 vom Bundestag verabschiedet

Der teilweise Grundsteuererlass, der bei bisher mindestens 20-prozentiger unverschuldeter Ertragsminderung beantragt werden konnte, soll künftig nur noch bei mehr als 50-prozentiger Ertragsminderung möglich sein. Diese Entscheidung begründet der Gesetzgeber damit, dass er Grundsteuerausfälle durch Wohnungsleerstand wegen mangelnder Mietnachfrage befürchtet. Für den Deutschen Bauernverband (DBV) ist völlig unverständlich, dass diese Verschärfung nun auch für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft greifen soll. In der Landwirtschaft würden sich Fälle des Grundsteuererlasses so gut wie ausschließlich auf schwere Naturkatastrophen konzentrieren, kritisierte der DBV den Beschluss des Deutschen Bundestages. Für diese Betriebe werde das Gesetz in Zukunft zu ungerechten Ergebnissen führen.

Enttäuscht zeigte sich der DBV zudem, dass die im Rahmen der Beratungen zum Jahres¬steuergesetz (JStG) 2009 erörterte DBV-Forderung zur Einführung einer Risikoausgleichs¬rücklage für landwirtschaftliche Betriebe in diesem Gesetz nicht aufgegriffen wurde. Die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage würde Landwirten eine größere Eigenvorsorge ermöglichen. Auch würden sie die notwendige Liquidität für Investitionen erhalten, so dass dieses Instrument gerade in Zeiten weltweiter Konjunkturschwäche und Finanzmarktkrisen sehr geeignet zur Abmilderung von Marktschwankungen sei. Der DBV erwartet nun, dass die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung angepackt wird.

Mit dem JStG 2009 wird eine Vielzahl von steuerlichen Einzelmaßnahmen in verschiedenen Bereichen umgesetzt. Das Gesetz soll weitgehend ab 2009 in Kraft treten; die Verschärfung des Grundsteuererlasses soll bereits für die Grundsteuer 2008 gelten. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Autor: Deutscher Bauernverband
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