DGB begrüßt Einigung der Arbeits- und Sozialminister zur Leiharbeit

Berlin

DGB begrüßt Einigung der Arbeits- und Sozialminister zur Leiharbeit
‚Ein kleiner Fortschritt für ein soziales Europa, kein Fortschritt für Deutschland‘, lautet das erste Fazit des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer am Dienstag in Berlin zur Einigung der Arbeits- und Sozialminister auf europaweite Mindestvorschriften über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften. Den EU-Kompromiss zur Arbeitszeitrichtlinie jedoch kritisiert er heftig.
‚Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften mit dem Stammpersonal des Einsatzbetriebes zum europaweiten Standard wird‘, sagte Michael Sommer. Gleichzeitig werde die Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Ausgestaltung der konkreten Entgelt- und Arbeitsbedingungen gewahrt. Dies beinhalte auch, dass Abweichungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz nur in den engen von der Richtlinie gesteckten Grenzen möglich sind. ‚Allerdings wird die deutsche Rechtslage dadurch nicht verbessert. Deshalb bleiben die Forderungen des DGB zur Reform des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes weiter auf der Tagesordnung‘, sagte Michael Sommer. ‚Wir fordern den Grundsatz ,equal pay’ vom ersten Tag an, lediglich für Einarbeitungszeiten sollen die Tarifpartner branchenbezogen Ausnahmen vereinbaren können.‘
Den Kompromiss zur EU-Arbeitszeitrichtlinie lehnt der DGB-Vorsitzende ab: ‚Das ist ein sozialer Rückschritt.‘ Die Nichtanrechnung des inaktiven Teils des Bereitschaftsdienstes auf die Arbeitszeit widerspricht der Rechtssprechung des EuGH‘, sagte Michael Sommer. Dies gelte auch für die neu geschaffene Option für die Mitgliedsstaaten, die Ausdehnung des Bezugszeitraums für die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden auch per Gesetz zuzulassen statt ausschließlich durch Tarifvertrag.
‚Diese Regelung bedeutet eine Verschlechterung des Schutzniveaus auf europäischer Ebene, die durch nichts gerechtfertigt ist‘, kritisierte der DGB-Vorsitzende. ‚Europäische Mindeststandards sind dazu da, eine Angleichung der Arbeitsbedingungen auf dem Wege des Fortschritts herbeizuführen, nicht jedoch sozialpolitischen Rückschritt einzuleiten.‘ Das geltende Arbeitszeitrecht in Deutschland wird formal durch den Kompromiss nicht berührt: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und müsse es bleiben. Das Nähere regeln die Tarifvertragsparteien. ‚Dieser Grundsatz gilt in Deutschland weiterhin‘, betonte Michael Sommer.
Jetzt komme es stark auf das Europäische Parlament an, in der 2. Lesung Verbesserungen im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen. Um das Vertrauen der Bürger in die EU zu stärken, sollten die Verantwortlichen gerade vor den Europawahlen zeigen, dass soziale Mindeststandards verbessert und nicht verschlechtert werden.
327273