DGB: DIW-Studie ohne reale Basis
Berlin
DGB: DIW-Studie ohne reale Basis
‚Die jüngste DIW-Mindestlohnstudie ist ein weiteres Beispiel für interessengeleitete Wissenschaft‘, sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Mittwoch in Berlin. Der DGB bestreitet heftig die DIW-Prognose, dass bei Einführung eines bundesweiten Mindestlohnes von 7,50 Euro bis zu 260.000 Arbeitsplätze – besonders für Geringqualifizierte – wegfallen würden.
‚Die DIW-Studie fußt auf völlig realitätsfernen Annahmen‘, betonte Matecki. ‚Das DIW setzt Niedriglohnempfänger einfach mit Geringqualifizierten gleich, die für einen Mindestlohn von 7,50 Euro angeblich nicht produktiv genug seien und deshalb aus betriebswirtschaftlichen Gründen Ihren Job verlieren würden.‘ Damit werde die Tatsache ignoriert, dass 80 Prozent der Niedriglöhner mindestens eine abgeschlossene Ausbildung mitbringen und nur deshalb häufig zu nicht Existenz sichernden Löhnen arbeiten, weil sie sich in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. ‚Die Arbeitsmarktreformen wirken‘, betonte Matecki, ‚Arbeitgeber können die Löhne mittlerweile bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit drücken. Mindestlöhne würden das Entgelt lediglich an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschäftigten heranführen und so für annähernd gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen.‘
Dass höhere Löhne auch höhere Kaufkraft bedeuten, spielt in den DIW-Berechnungen überhaupt keine Rolle. Diese beschäftigungswirksamen Nachfrageeffekte würden schlicht ausgeblendet, kritisierte das DGB-Vorstandsmitglied.
Zur Wissenschaft gehöre auch, bestehende Mindestlohnsysteme anderer Länder zur Kenntnis zu nehmen. So sind z.B. in Großbritannien seit der Einführung eines Mindestlohns (1999) bis heute 527000 Arbeitsplätze entstanden.
Das DIW lehnt es auch ab, Mindestlöhne auch auf weitere Branchen auszudehnen und begründet das mit drohenden Beschäftigungsverlusten. Matecki: ‚Diese Sichtweise ignoriert, dass gerade durch den Mindestlohn im Bausektor nach Aussagen der Arbeitgeberverbände rund 250 000 heimische Arbeitsplätze gesichert wurden.‘
URL: www.dgb.de
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