Die Abgeltungssteuer: Clerical Medical erklärt worauf Privatanleger achten müssen

EG Maastricht

Die Abgeltungssteuer: Clerical Medical erklärt worauf Privatanleger achten müssen

Strassen, Luxemburg (22. Dezember 2008) – Am 1. Januar 2009 wird in Deutschland die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt. Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Clerical Medical stellt mit der folgenden Checkliste die wesentlichen Änderungen vor und skizziert dabei auch die Fallstricke für den Privatanleger.

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine vom Einkommenssteuersatz unabhängige Quellensteuer, die ab 2009 auf Kapitalerträge angewendet wird. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer. Die Abgeltungsteuer wird in Zukunft direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Sind alle Steuerzahler betroffen?
Für die Abgeltungsteuer gilt das so genannte Veranlagungswahlrecht: Ein Steuerpflichtiger, dessen individueller Steuersatz über 25 Prozent liegt, wird sich für die neue Besteuerung entscheiden. Liegt der Steuersatz jedoch unter 25 Prozent, so kann das alte Besteuerungsverfahren gewählt werden, das sich am individuellen Steuersatz orientiert. So kann man sich das „zu viel“ gezahlte Geld über die Steuererklärung im Folgejahr zurückholen.

Was ändert sich für meine Altersvorsorge?
Auf Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben, das heißt: Riester-Fondssparpläne, Rürup-Rente und betriebliche Vorsorgepläne bleiben von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Ebenfalls unberührt von der Abgeltungsteuer bleiben private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer mindestens 12 Jahre beträgt.

Worauf ist konkret zu achten?
1. Freibeträge sinnvoll einteilen
Da ab 01.01.2009 nur noch 801 Euro an Kapitaleinkünften steuerfrei sind, sollten Sie genau darauf achten, Ihre Freibeträge richtig einzuteilen. Auch kann es nützlich sein, Anlageformen mit niedrigen Gebühren zu suchen, da man keine Werbungskosten mehr geltend machen kann.

2. Einkommensteuersatz beachten
Um nachher nicht zu viele Steuern an das Finanzamt zu entrichten, behalten Sie Ihren persönlichen Steuersatz im Auge. Wenn dieser nämlich unter 25% Prozent liegt, sollten Sie unbedingt eine normale Veranlagung der Kapitaleinkünfte zur Einkommensteuer beantragen, um eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück zu erhalten.

3. Versicherungen als attraktive Investmentlösung
Da Versicherungen, die der Altersvorsorge dienen, nicht von den Regelungen zur Abgeltungssteuer betroffen sind, werden sie als Anlageform wieder zunehmend attraktiver. Die erhöhte Attraktivität begründet sich im Grunde durch eine Schlechterstellung der Investmentprodukte: Die einjährige Spekulationsfrist wird ab dem kommenden Jahr abgeschafft, d.h. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von beispielsweise Investmentfondsanteilen sind immer abgeltungsteuerpflichtig. Steuerfreies Umschichten nach einem Jahr Haltedauer ist damit nicht mehr möglich. Bei einer fondsgebundenen Versicherung ist hingegen ein Wechsel zwischen einzelnen Fonds nach wie vor möglich, ohne dass Steuer anfällt. Entstandene Gewinne werden thesauriert und müssen erst versteuert werden, wenn eine Auszahlung stattfindet.

Lebensversicherung:
Bei Lebensversicherungen sind die Kapitalerträge ab 1. Januar 2009 steuerpflichtig mit dem bekannten Abgeltungsteuersatz. Die Steuerpflicht tritt erst bei Zufluss ein, also sobald Erträge aus der Lebensversicherung auf das Konto des Versicherungsnehmers eingehen. Bei einer Versicherungslaufzeit von 12 Jahren und unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige mindestens 60 Jahre alt ist, sind nur 50 Prozent der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Selbst bei Berücksichtigung der Reichensteuer von 45 Prozent ist dies bezogen auf 100 Prozent der Erträge 22,5 Prozent und damit 2,5 Prozent weniger als der Abgeltungsteuersatz.

Das heißt, dass die Versteuerung der Kapitalerträge bei Lebensversicherungen im Gesamten immer niedriger als die Abgeltungsteuer ist.

Rentenversicherung:
Bei Rentenversicherungen profitieren Sie je nach Alter des Rentenbeginns von der vorteilhaften Ertragsanteilbesteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.

4. Bestandsschutz für Fondsanteile nutzen
Da man für alle Fondsanteile, die man noch bis zum 31.12.2008 erwirbt und dann hält, keine Kursgewinnbesteuerung fürchten muss, nutzen Sie diese Möglichkeit und konservieren Sie die alte günstigere Rechtslage für sich. Momentan bietet sich, neben der Lebensversicherung, ergänzend die Investition in einen Dachfonds an, der auch später noch steuerfreie Umschichtungen durchführen kann.

5. Altverluste zügig verrechnen
Ab 2014 dürfen Altverluste nur sehr begrenzt steuerlich verrechnet werden. Nutzen Sie noch die Chance und führen Sie die Verrechnung vor 2013 durch, um möglichst viele Steuern zu sparen!

6. Wachsamkeit bei Aktien
Die Aktien gehören zu den großen Verlierern durch die Einführung der Abgeltungssteuer. Sie werden durch die Kursgewinnbesteuerung in Kombination mit dem Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Dividenden doppelt belastet. Hier sollten Sie also in Zukunft nur Investitionen anbringen, wenn Sie von der Renditeentwicklung überzeugt sind.

7. Alternativen Anlageformen prüfen
Durch die Abgeltungssteuer werden viele Anlageformen, die heute sehr beliebt ist, wesentlich unattraktiver. Deshalb sollte man sich nach entsprechenden Alternativen umsehen. Auch ein Riester Fondssparplan mit hoher Aktienfondsquote, kann eine attraktive Alternative sein.

Mehr Informationen zu Lebens- und Rentenversicherungsprodukten finden Sie auf unserer Homepage. Besuchen Sie uns unter www.clericalmedical.de .
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Clerical Medical wurde im Jahr 1824 gegründet und ist heute Teil der börsennotierten HBOS Gruppe (Halifax Bank of Scotland), einer der größten Finanzdienstleistungsgruppen in Europa mit einem verwaltetem Vermögen von über 860,9 Mrd. € und 23 Mio. Kunden (Stand: 30. Juni 2008). Clerical Medical hat sich auf die Bereiche Produkte für die Altersvorsorge und internationale Kapitalanlagen für private wie institutionelle Investoren spezialisiert. Die Rating-Agentur Standard Poor’s bewertet Clerical Medical mit AA-, Moody’s mit Aa2 und Fitch mit AA. Seit 1995 bietet Clerical Medical seine Produkte in Deutschland an.

Die exklusive Unterstützung des Vertriebs der Vorsorgelösungen von Clerical Medical sowie Heidelberger Leben – beide Teil der HBOS Gruppe – wird von HBOS European Financial Services Vertriebs GmbH übernommen.
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