Die Bundesregierung fördert und Mercedes-Benz bietet die passenden Lösungen
Die Bundesregierung fördert und Mercedes-Benz bietet die passenden Lösungen
– Förderprogramme der Bundesregierung unterstützen deutsche Güterverkehrsunternehmer
– Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung, effiziensteigernde Maßnahmen und technische Nachrüstung von Fahrzeugen
– Abgabefrist der Anträge für 2009 bis 15. Mai 2009 verlängert
Berlin – Mit den Förderprogrammen „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ der Bundesregierung können Güterverkehrsunternehmer Investitionen in Personalausbildung und Fahrzeugnachrüstungen sowie effiziensteigernde Maßnahmen für dieses Jahr bei Antragseingang bis 15. Mai 2009 bezuschussen lassen (gefördert werden Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde).
Mercedes-Benz verfügt über die passenden Angebote und ist für Unternehmer der ideale Partner zur Umsetzung dieser Maßnahmen. So fördert der Staat beispielsweise die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern, die Anschaffung von Fahrer-Assistenz-Systemen, den Erwerb von Telematiksystemen sowie die Mitarbeiterqualifikation und -weiterbildung. Die fahrzeugbezogenen Maßnahmen werden je Fahrzeug von mindestens zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit maximal 2.000 Euro unterstützt. Je personenbezogene Maßnahme werden maximal 800 Euro und pro effizienzsteigernde Maßnahme maximal 1.400 Euro ausgeschüttet.
Durch die Förderung lassen sich Investitionskosten für Unternehmer reduzieren. So werden bei den fahrzeugbezogenen Maßnahmen die Anschaffung beziehungsweise Um- oder Nachrüstung folgender Mercedes-Benz Sonderausstattungen gefördert: Stabilitätsregelung (ESP®), Spur- und Bremsassistent, Abstandsregler, Retarder, Achslastmessgerät, Rückfahrkamera, Navigationssysteme, (Stand)-Klimaanlage und -heizung sowie Bordkühlschränke. Bei den effizienzsteigernden Maßnahmen wird das Mercedes-Benz Telematiksystem FleetBoard gefördert. Mercedes-Benz ProfiTraining und die Fahrerweiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz werden im Rahmen des Förderprogrammes „Aus- und Weiterbildung“ bezuschusst.
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (bis zu 600 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Der Betrag ist auf 33.000 Euro pro Jahr begrenzt.
„De-Minimis“- und „Aus- und Weiterbildung“-Beihilfen sind bar zu gewährende Investitions-Zuschüsse des Bundes und Teil des so genannten Harmonisierungs-Volumens für die Mauterhöhung (seit 1. Januar 2009). Sie sind für jedes Förderjahr erneut zu beantragen, können jedoch für einzelne Maßnahmen nicht mehrfach in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich müssen Beihilfen oder Subventionen eines EU-Mitgliedsstaates an ein Unternehmen von der Europäischen Kommission genehmigt werden, wenn sich diese wettbewerbsverzerrend auswirken könnten. Ausnahme sind die „De-Minimis“- und „Aus- und Weiterbildung“-Beihilfen. Diese Kleinsubventionen müssen wegen ihres geringen Volumens nicht von der EU genehmigt werden. Erst seit 2007 kommen auch Unternehmen des Straßentransportsektors in den Genuss dieser Kleinbeihilfen. Die Antragsfrist für beide Förderprogramme für das laufende Jahr wurde bis zum 15. Mai 2009 verlängert. Sämtliche Informationen sowie die Antragsunterlagen sind beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unter: www.bag.bund.deerhältlich.
Ansprechpartner:
Konstanze Fiola, Telefon: 030-2694-2012
E-Mail: konstanze.fiola@daimler.com
Weitere Informationen von Mercedes-Benz sind im Internet verfügbar:
www.media.daimler.com
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