DJV und ver.di fordern für Freie
DJV und ver.di fordern für Freie
Krankengeld ab dem ersten Tag
Berlin, 18.03.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband und die Gewerkschaft ver.di haben sich an den Deutschen Bundestag mit der Forderung nach Wiedereinführung von Krankengeld für Freie im Rundfunk ab dem ersten Krankheitstag gewandt. In einem Schreiben an die Bundestagsausschüsse für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Kultur und Medien kritisieren DJV und ver.di, dass „unständige, Frist- und prekär Beschäftigte im Kultur- und Medienbereich ohne ausreichenden Krankenschutz“ blieben. Daran ändere die Reform der Bundesregierung im Gesundheitswesen nichts. Auch die Konzeption der Wahltarife sei unzureichend, damit die Freien einen akzeptablen Krankenversicherungsschutz in Anspruch nehmen könnten.
Hintergrund sind geplante Änderungen der Regierungskoalition an der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Krankengeldreform. Die beiden Gewerkschaften begrüßen zwar, dass freie Journalistinnen und Journalisten im Rundfunk nach der Reform überhaupt wieder Anspruch auf Krankengeld hätten. Der vorgesehene Anspruchsbeginn mit der siebten Woche stelle jedoch eine gravierende Ungleichbehandlung mancher Freien dar. So sei etwa bei einigen Rundfunkanstalten die Entgeltfortzahlung tarifvertraglich geregelt, in anderen Bereichen der Medien hingegen nicht.
Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, gleiche und gerechte Sozialstandards herzustellen, betonen DJV und ver.di. Von den Regelungen seien neben den freien Journalisten auch noch zahlreiche Selbständige und unständig Beschäftigte in anderen Wirtschaftsbereichen betroffen. Die Vorlage der Koalition zum Krankengeld bleibe hinter den Standards der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung zurück.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
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