Drohender Rechteverlust wegen jüngster Urheberrechtsreform: Auch vielen Filmschaffenden rennt…

Berlin

Drohender Rechteverlust wegen jüngster Urheberrechtsreform: Auch vielen Filmschaffenden rennt die Zeit davon

Berlin – Inhaber von Verwertungsrechten viel versprechender Filme dürften derzeit bereits die verbleibenden Tage bis zum 31. Dezember 2008 zählen. Denn mit dem Sylvestertag endet für Künstler und Kreative die Widerspruchsfrist gegen die jüngste Urheberrechtsreform. Alle Nutzungsrechte für – in Lizenzverträgen nicht berücksichtigte – unbekannte Nutzungsarten, wie möglicherweise die Verwertung von Filmen im Rahmen von On-Demand-Portalen, gehen dann nämlich automatisch an die aktuellen Lizenznehmer über.

„Der rückwirkende Charakter der neuen Urheberrechtsregel, die zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sowie die kurze Übergangsfrist von nur einem Jahr sorgt dafür, dass viele Urheber aus der Filmbranche ihre bisher gesetzlich geschützten Rechte verlieren könnten“, präzisiert Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget. Der Experte auf dem Gebiet des Medien- und Urheberrechts hat unter www.widerspruchsrecht.eu Formulare bereitgestellt, mit denen Urheber und deren Erben Widerspruch beim aktuellen Lizenznehmer einlegen können – die einzige Möglichkeit, den drohenden Rechteverlust noch bis zum neuen Jahr abzuwenden.

Von Herget sieht gleich mehrere Nachteile für Verträge, die zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 1. Januar 2008 gemäß dem deutschen Recht abgeschlossen wurden: „Zum einen wird die gesetzlich vorgeschriebene ‚angemessene’ Vergütung nur über Verwertungsgesellschaften einforderbar sein und verhältnismäßig gering ausfallen. Zum anderen wird es den Urhebern nicht einmal mehr möglich sein, ihre Werke über neue Medien zu vertreiben, wenn der Lizenznehmer das selbst nicht macht“, kritisiert von Herget.

Das fehlende so genannte Rückholrecht könnte so zur Marketingfalle für viele Filmschaffende werden. Denn kaum jemand kann es sich noch leisten, mit seinen Werken nicht in zeitgemäßen Medien vertreten zu sein.

Weitere Informationen und kostenlose Formulare für den Widerspruch hat die „HERGET Anwaltskanzlei“ unter www.widerspruchsrecht.eu zum Download zur Verfügung gestellt.

Über die HERGET Anwaltskanzlei
Nach der Gründung im Jahr 2000 durch Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget etablierte sich die HERGET Anwaltskanzlei mit wirtschaftlicher Ausrichtung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und dem anwaltlichen Rechtemanagement ADVOCATING®. Neben den Bereichen Schutz geschädigter Persönlichkeitsrechte, Kommunikationsrechte und gewerblicher Rechtsgüter ist die HERGET Anwaltskanzlei im Vertragsrecht mit Schwerpunkt AGB und als ADR.eu Schiedsrichter tätig.

Internet: www.vonherget.de

Presse-Kontakt:
HERGET Anwaltskanzlei
Marienstraße 19-20
D-10117 Berlin

PresseDesk
Telefon: 030/27572269
E-Mail: herget-anwaltskanzlei@pressedesk.de349903