DYCKMANS: Antidiskriminierungsrichtlinie konterkariert europäische Ziele zum Bürokratieabbau

Berlin

DYCKMANS: Antidiskriminierungsrichtlinie konterkariert europäische Ziele zum Bürokratieabbau
BERLIN. Zu dem heute von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag zur Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes außerhalb der Beschäftigung erklärt die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS:
Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich mit Nachdruck für den Abbau von Diskriminierung ein. In der Wertegemeinschaft Europa ist für Intoleranz kein Platz. Mit dem neuen Richtlinienvorschlag werden nicht nur neue Regelungsbereiche eingeführt. Das Recht wird insgesamt kompliziert, unübersichtlich und nicht praktikabel. Entgegen der Absicht der Kommission wird damit mehr Rechtsunsicherheit und mehr Bürokratie geschaffen. Schon jetzt ist der Text des Richtlinienvorschlags schwammig und unbestimmt. Wann sind Anstrengungen gegen Diskriminierung „vertretbar“? Wann ist die Grenze zwischen „privater“ und „kommerzieller“ Betätigung überschritten? Bereits das Allgemeine Gleichbehandlungs-gesetz geht weit über den Regelungsbereich der EU-Richtlinien hinaus. Der neue Richtlinienentwurf wird erneut zu einer Ausweitung der Antidiskriminierungsregelungen im deutschen Recht führen. Insbesondere ist wieder ein umfassendes Verbandsklagerecht vorgesehen.
Die Richtlinie kann nur durch einen einstimmigen Beschluss im Ministerrat verabschiedet werden. Es kommt daher entscheidend auf die deutsche Stimme an. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, ihre kritische Haltung bezüglich des Richtlinienvorschlags beizubehalten und die deutschen Interessen in Brüssel engagiert zu vertreten. Deutschland darf nicht erneut den Fehler machen, seine Beteiligungsrechte nur unzureichend wahrzunehmen. Es ist daher völlig unverständlich, dass die Koalition im Rechtsausschuss kurzfristig auf die Subsidiaritätsprüfung in der parlamentarischen Sommerpause verzichtet hat. Die FDP-Bundestagsfraktion stimmt der Auffassung der Bundesregierung zu, wonach zunächst die Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abgewartet werden müssen, bevor neue Regelungen in Kraft treten. Bevor die Bundesregierung in Brüssel eine endgültige Entscheidung trifft, muss sichergestellt sein, dass der Deutsche Bundestag von seinem Beteiligungsrecht Gebrauch gemacht hat.
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