DYCKMANS: Bundesregierung verharmlost Kosten durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Berlin

DYCKMANS: Bundesregierung verharmlost Kosten durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
BERLIN. Anlässlich des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor zwei Jahren erklärt die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS:
Es ist zynisch, wie die Bundesregierung die finanziellen Belastungen für die Wirtschaft durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von „nur“ 26 Millionen Euro herunterspielt. Unverantwortlich ist es zudem, dass die Bundesregierung den Belastungen für Wirtschaft durch das Gesetz keine Beachtung schenkt.
Eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene Studie ermittelte die Summe von 26 Millionen Euro. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Schätzzahl. Belastbare Zahlen hat die Bundesregierung nach wie vor nicht vorgelegt. Im Gegensatz zu der Studie der Antidiskriminierungsstelle hat eine Untersuchung der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft eine Kostenbelastung für die Wirtschaft in Höhe von 1,73 Milliarden Euro ermittelt.
Jedoch: Auch Kosten von rund 26 Millionen Euro sind eine starke Belastung für die Wirtschaft. In dem ursprünglichen Gesetzentwurf hieß es noch, Kosten können für die Wirtschaft nur entstehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der vom Gesetz genannten Merkmale vornehmen. Später erklärte die Bundesregierung, aufgrund des Zeitverzugs bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien hätten zeitaufwändige Kostenerhebungen unterbleiben müssen.
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