Eigenheimrentengesetz trägt Handschrift der Union

Berlin

Eigenheimrentengesetz trägt Handschrift der Union
Junge Menschen erhalten weiterhin einen besonderen Anreiz zum Sparen
Zur heutigen Befassung des Finanzausschusses mit dem Eigenheimrentengesetz und zur bevorstehenden 2./3. Lesung des Gesetzes am kommenden Freitag im Deutschen Bundestag erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Olav Gutting MdB:
Mit dem Eigenheimrentengesetz zeigt die große Koalition Handlungsfähigkeit. Wir schaffen zumindest ansatzweise einen Ersatz für die Eigenheimzulage, die aus Gründen der Haushaltskonsolidierung Ende 2006 ausgelaufen ist. Familien und jungen Menschen, die sich ein Haus oder eine Wohnung zulegen wollen, geben wir mit dem Eigenheimrentengesetz eine neue Unterstützung zur Seite.
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf konnte die Union an wichtigen Stellen Verbesserungen erreichen. Wir haben eine Ausnahmeregelung bei der Zweckbindung der Wohnungsbauprämie für unter 25jährige durchgesetzt, sodass junge Menschen weiterhin einen besonderen Anreiz zum Sparen zu erhalten. Zugleich erhöhen wir den im Gesetz vorgesehenen Berufseinsteigerbonus von 100 Euro auf 200 Euro sowie dessen Auszahlung vom 21. auf das 25. Lebensjahr. Somit können auch Studenten ebenso wie junge Menschen in der Berufsausbildung in den Genuss der Förderung kommen.
Keine Frage, die Union hätte sich ein weitaus einfacheres Modell zur verbesserten Einbeziehung der Immobilie in die Altersvorsorge vorstellen können. Mit unserem sozialdemokratischen Koalitionspartner war aber nicht mehr zu erreichen. Umso wichtiger ist, dass wichtige Änderungen jetzt die Handschrift der Union tragen.
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