Eine Niederlassung in Spanien eignet sich als Drehscheibe für viele andere Märkte
Eine Niederlassung in Spanien eignet sich als Drehscheibe für viele andere Märkte
(Zürich/Barcelona, 09. Januar 2009) Spanien ist nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel. Das Land hat sich in den letzten Jahren auch zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort für deutsche Unternehmer entwickelt. „Trotz schwächerer Dynamik der Weltwirtschaft bleibt Spanien mit seinen Vorteilen für Firmengründer ein interessantes Ziel für ein Investment, mit dem deutlich mehr als nur der spanische Markt bedient werden kann“, betont Dr. Astrid Dorfmeister von der Anwaltskanzlei Dr. Frühbeck, Abogados y Economistas y Cía, S.C. in Barcelona, die über das internationale Beratungsnetzwerk Geneva Group International deutsche Firmen bei ihrem Spanien-Engagement betreut.
70 Prozent der etwa 4.000 deutschen Unternehmen, die in Spanien direkt oder indirekt vertreten sind, bedienen dabei nicht nur das 45,3 Millionen Einwohner zählende Spanien. Vielmehr nutzen sie den Standort intensiv als Drehscheibe für die Märkte in Portugal, Lateinamerika und Nordafrika. Insgesamt machen die deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen acht Prozent des spanischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Damit ist Deutschland zweitgrößter Handelspartner Spaniens – nach Frankreich.
„Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten, eine Vermarktung in Spanien aufzubauen“, erläutert Dorfmeister, „entweder erfolgt sie indirekt über Handelsvertreter oder Vertriebshändler oder direkt, indem ein bestehendes Unternehmen gekauft oder ein neues Unternehmen gegründet wird.“ Entscheidet der Unternehmer sich nach einer Marktanalyse zu einer Neugründung, gilt es, die ideale Rechtsform für das neue Unternehmen zu finden.
Für kleine und mittlere Gesellschaften empfiehlt Dorfmeister meist eine Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.). Anders als bei deutschen GmbHs, bei denen 25.000 Euro Mindestkapital notwendig sind, muss der Gründer bei der S.L. lediglich rund 3.100 Euro Stammkapital vorweisen, wobei keine Stammkapitalerhaltungspflicht besteht. Das Kapital ist in Stammeinlagen aufgeteilt, die durch die Einlage der Gesellschafter aufgebracht werden, welche nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Größere Gesellschaften wählen in der Regel die Rechtsform einer La Sociedad Anónima (S.A.). Das Kapital ist dabei in Aktien aufgeteilt und besteht aus den Einlagen der Aktionäre, die ebenfalls nicht persönlich für die Gesellschaftsschulden haften. Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft beträgt rund 60.200 Euro. Bei der Gründung der Gesellschaft sind lediglich 25 % des gezeichneten Kapitals einzuzahlen. Für die Einzahlung der übrigen 75 % muss eine Höchstfrist (z.B. zehn Jahre) in den Statuten verankert werden. „Die Einzahlung der ausstehenden Einlage kann auch zulasten von Gewinnen der Gesellschaft erfolgen“, hebt Dr. Astrid Dorfmeister hervor.
Je nach Unternehmensform können aber auch andere Varianten zweckmäßig sein. Für deutsche Privatpersonen oder Personengesellschaften (GmbH Co. KG) empfiehlt sich oft die Gründung einer einfachen Kommanditgesellschaft. Ihr Vorteil: Sie profitiert vom deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen. Danach werden spanische Gewinne von der deutschen Steuer freigestellt. Eine weitere Möglichkeit sei die Gründung einer Surcusal, merkt Dorfmeister an. Dies ist eine unselbstständige Zweigniederlassung, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und steuerrechtlich als Betriebsstätte gilt. Hier besteht keine Mindestkapitalvorschrift, allerdings haftet ihr Eigentümer für alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten direkt und unbeschränkt.
Entscheidend für die Wahl der richtigen Rechtsform sind eine Vielzahl von Faktoren, sodass die Gründung eines Unternehmens in Spanien nicht ohne intensive rechtliche und steuerliche Beratung erfolgen sollte. In der Geneva Group International arbeiten die Mitglieder in den jeweiligen Ländern gemeinsam ein Konzept aus, das die Besonderheiten sowohl des Herkunftslandes als auch des Zielmarktes berücksichtigt.
Hinweis für die Redaktion:
Die Geneva Group International (GGI) ist eines der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 250 Mitgliedsfirmen mit gut 350 Büros und über 12.000 Mitarbeitern weltweit beraten über 130.000 Kunden. Im Jahr 2007 haben sie einen kumulierten Umsatz von 3,146 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Vernetzung bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.
Das GGI-Mitglied Dr. Frühbeck, Abogados y Economistas y Cía, S.C., Barcelona, berät als Anwaltskanzlei ausländische Unternehmen, die in Spanien oder Kuba tätig sind oder es werden wollen. Die Kanzlei ergänzt ihre juristische Beratung mit der Ficesa Treuhand, S.A. als Buchhaltungs-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Beratungsspektrum erstreckt sich auf alle mit der gewerblichen Tätigkeit relevanten Rechtsgebiete, einschließlich des Steuerrechts.
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