Elterngeld schafft Wahlfreiheit

Berlin

Elterngeld schafft Wahlfreiheit
Staatliche Zuwendungen dürfen nicht in ein bestimmtes Lebensmodell drängen
Zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes über die Bewilligung von Elterngeld erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Jeweils etwa die Hälfte der Mütter mit Elterngeld war erwerbstätig oder zuvor nicht erwerbstätig. Das von der Union durchgesetzte Mindestelterngeld, der Sockelbetrag von 300 Euro pro Monat, hat sich damit als Renner und Garantie der Wahlfreiheit der Lebensmodelle entwickelt.
Ohne das Mindestelterngeld hätte das Elterngeld in den vergangenen 15 Monaten statt 720.000 Mal nur rund 350.000 Mal bewilligt werden können.
Die zweite Stufe der Wahlfreiheit wird mit der gleichzeitigen Einführung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung und Betreuungsgeld umgesetzt.
Nach dem 12. bzw. 14. Monat der Geburt eines Kindes soll denjenigen Eltern, die ihr Kind nicht in einer Einrichtung betreuen lassen, monatlich 150 Euro Betreuungsgeld ausgezahlt werden. Das Betreuungsgeld wie das Mindestelterngeld stellen sicher, dass staatliche Zuwendungen nicht in ein bestimmtes Lebensmodell drängen, sondern die Wahlfreiheit erweitert wird.
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