Enteignung nur die ultissima ratio – neuer marktwirtschaftlicher Weg zur Lösung der Finanzkrise…
Bundesminister zu Guttenberg: Enteignung nur die ultissima ratio – neuer marktwirtschaftlicher Weg zur Lösung der Finanzkrise bleibt weiter auf der Tagesordnung
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes beschlossen. Gleichzeitig wurde auf Wunsch von Bundesminister zu Guttenberg das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beauftragt, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz ein Modell zu entwerfen, das eine nachhaltige Sicherung der Finanzmarktstabilität ermöglichen soll und sich unterhalb der Schwelle der Enteignung bewegt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: „Das Gesetz enthält eine ganze Reihe wichtiger und notwendiger Verbesserungen, die uns helfen werden bei der Stabilisierung des Finanzsektors voranzukommen. Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten die zweckgerichtete Verwendung staatlicher Mittel bei der Sanierung eines Kreditinstituts sicherzustellen, wurden deutlich verbessert. Eine neue Preisregel wird dafür sorgen, dass notwendige Aktienübernahmen durch den Staat zu marktgerechten Kursen erfolgen können. Beides liegt sowohl im Interesse einer raschen und effektiven Stabilisierung als auch im Interesse der Steuerzahler.
Die intensive Diskussion, die wir bei Vorbereitung dieses Gesetzes auch zum Thema Enteignung zu führen hatten, hat aus meiner Sicht sehr deutlich gemacht, dass es ordnungspolitische Grenzen gibt, die wir bei aller Flexibilität selbst in sehr schwierigen Zeiten beachten müssen. Daran haben wir uns orientiert. Leitplanken brauchen wir gerade dann, wenn Wetterlage und Straßenzustand besonders schlecht sind.
Das Instrument der Enteignung kann deshalb nur das absolut letzte Mittel sein, wenn sich alle anderen Wege zur Stabilisierung eines Finanzinstituts und des Finanzsektors insgesamt als ungangbar erwiesen haben – die ultissima ratio zur Verhinderung einer Systemkrise. Dieser Geist prägt das Gesetz. Deutlich wird dies auch daran, dass Entscheidungen des Bundeskabinetts zur Eröffnung eines Enteignungsverfahrens nur bis 30. Juni 2009 möglich sein werden. Allein dies zeigt, dass der Anwendungsbereich der ultissma ratio allenfalls ganz wenige gravierende Ausnahmefälle umfassen kann. Gerade diese extrem enge Befristung war mir besonders wichtig.
Gleichzeitig bin ich fest davon überzeugt, dass es möglich sein muss, ein in Schieflage geratenes Kreditinstitut auch unterhalb der Enteignungsschwelle verantwortungsvoll und nachhaltig zu stabilisieren. Und zwar so, dass nicht allein der Steuerzahler die Last trägt und die bisherigen Eigentümer weiter das Sagen haben und von der Sanierungsrendite profitieren. Denn damit würde unternehmerische Verantwortung als Grundprinzip der Marktwirtschaft auf den Kopf gestellt.
Deshalb sind Phantasie und Kreativität gefragt, und die Spielräume sind aus meiner Sicht bisher nicht ausgeschöpft. Mein Haus wird entsprechend dem Auftrag des Kabinetts mit Hochdruck daran arbeiten, geeignete Modelle zu entwickeln.“
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