Erbschaftsteuer: Keine Steuergeschenke an Unternehmenserben durch die Hintertuer

Berlin

Erbschaftsteuer: Keine Steuergeschenke an Unternehmenserben durch die Hintertuer
Zu neuen Forderungen nach massiver Verkuerzung der vorgesehenen Haltefristen fuer beguenstigte Betriebsuebergaenge im Rahmen der Neuregelung der Erbschaftsteuer erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss:
Je naeher die bayerische Landtagswahl rueckt, umso bizarrer werden die Debatten um die Neuregelung der Erbschaftsteuer. Mit der Forderung nach einer Option, die Haltefrist fuer beguenstigtes Betriebsvermoegen auf nur noch fuenf Jahre herab zu setzen, wird erneut ein entscheidender Teil des bisherigen Konzepts in Frage gestellt.
Die Wirtschaftsverbaende und ihre willigen Helfer in der CSU setzen hier wohl auf ein besonders kurzes Gedaechtnis der anderen Verfahrensbeteiligten: Es war doch die Forderung der Wirtschaft, auf die angeblich zu aufwaendige Abgrenzung von zu beguenstigendem betriebsnotwendigen und anderem betrieblichen Vermoegen, das den Regeln fuer Privatvermoegen unterliegt, zu verzichten. Als Ersatz fuer diese Abgrenzung dienen jetzt hinreichend lange Haltefristen dazu, den Anreiz zur Einbringung privaten Vermoegens der Unternehmensbesitzer zum Zwecke der weitgehenden Umgehung der Erbschaftsteuer zu mindern.
Kuerzt man jetzt die Haltefristen wie jetzt gefordert um zwei Drittel, ist also einer missbraeuchlichen Nutzung der Beguenstigung des betrieblichen Vermoegens, das ja zu 85 Prozent von der Steuer befreit sein soll, fuer eigentlich voll zu besteuerndes Privatvermoegen von Firmeninhabern Tuer und Tor geoeffnet. Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, Beguenstigungen nicht nur zu begruenden, sondern auch zielgenau auf den Beguenstigungszweck auszurichten waere krass verfehlt.
Eine solche Loesung waere mithin rechtlich nicht tragfaehig.
Die einzig plausible Begruendung fuer die geplante weitgehende Beguenstigung betrieblichen Vermoegens bei der Erbschaftsteuer ist der Arbeitsplatzerhalt im Falle des Betriebsuebergangs.
Diesem Ziel war und ist auch die SPD verpflichtet. Eine Ausdehnung dieser Beguenstigung auf das Privatvermoegen der Firmenerben darf es aber auch durch die Hintertuer nicht geben.
Die Laender, denen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer zustehen, stehen vor grossen Aufgaben in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen, Hochschulen und Integration. Aufgaben die erfuellt werden muessen, um die Zukunftschancen gerade auch von Kindern aus weniger begueterten Elternhaeusern zu verbessern. Geld fuer diese Aufgaben wird aber fehlen, wenn an die Erben der groessten Vermoegen in unserer Gesellschaft zusaetzliche Steuergeschenke verteilt werden.
Es geht bei der Erbschaftsteuer eben nicht nur um Steuergerechtigkeit, sondern auch um die gerechte Verteilung von Zukunftschancen in Deutschland. Und darum, ob es diese Chancen nur fuer die wenigen aus besonders vermoegenden Elternhaeusern geben soll, oder fuer viele junge Menschen mehr. Die CSU hat sich entschieden und kaempft offen fuer die Privilegien der Wenigen – da werden wir Sozialdemokraten weiter offensiv gegenhalten.
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