Ergebnisse der 131. Sitzung des Arbeitskreises ‚Steuerschätzungen‘ vom 6. bis 8. Mai 2008

Berlin

Ergebnisse der 131. Sitzung des Arbeitskreises ‚Steuerschätzungen‘ vom 6. bis 8. Mai 2008

Vom 6. bis 8. Mai 2008 fand in Meißen auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen die 131. Sitzung des Arbeitskreises ‚Steuerschätzungen‘ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2008 bis 2012.

Für das Jahr 2008 wurden gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom November 2007 die finanziellen Auswirkungen folgender Gesetze einbezogen
– Lohnsteuerrichtlinien 2008,
– Jahressteuergesetz 2008,
– Zweites Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes.

Für die Jahre 2009 bis 2012 wurden die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge [Glossar] (nur steuerliche Maßnahmen) erstmals berücksichtigt.

Darüber hinaus wurden nachstehende Gesetze einbezogen:
– Unternehmensteuerreformgesetz 2008,
– Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements,Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugrechtlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften (nur steuerliche Maßnahmen).

In Bezug auf die Auswirkungen des EuGH-Urteils ‚Meilicke‘ wurde wie im November davon ausgegangen, dass sich diese, verglichen mit dem in der Mai-Schätzung 2007 unterstellten Szenario, um ein Jahr auf die Jahre 2008 bis 2010 verschieben.

Für das nominale Bruttoinlandsprodukt [Glossar] wurden die von der Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion erwarteten Werte angesetzt. Dabei wurde mit Zuwachsraten von + 3,4 % für 2008, 2,7 % für 2009 und durchschnittlich 3,1 % für die Jahre 2010 bis 2012 ein weiterhin robustes Wachstum unterstellt.

Gegenüber der Steuerschätzung [Glossar] vom November 2007 werden die Steuereinnahmen im Jahre 2008 voraussichtlich um – 1,2 Mrd. € geringer ausfallen. Für den Bund ergibt sich dagegen ein leichtes Plus von 0,4 Mrd. €, da deutliche Mindereinnahmen bei den reinen Bundessteuern vor allem durch die zu erwartenden geringeren Abführungen an die EU mehr als ausgeglichen werden.

Die Länder können 2008 mit Mehreinnahmen in Höhe von + 0,8 Mrd. € rechnen, während sich für die Gemeinden Mindereinnahmen von – 1,0 Mrd. € ergeben.

Das Steueraufkommen [Glossar] insgesamt wird 2009 um – 4,0 Mrd. € geringer ausfallen, als im Mai 2007 angenommen. Auf den Bund entfallen davon – 1,0 Mrd. €. Im Vergleich mit der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, in der anders als in der Mai-Steuerschätzung u.a. die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform bereits berücksichtigt wurden, ergeben sich leichte Mehreinnahmen von + 0,9 Mrd. €.

In den Jahren 2010 und 2011 werden die Einnahmen voraussichtlich um + 0,3 Mrd. € und + 6,4 Mrd. € höher liegen, als im Mai 2007 unterstellt. Getragen wird diese Entwicklung in erster Linie von den positiven Aussichten für den Arbeitsmarkt [Glossar], die für deutliche Zuwächse bei der Lohnsteuer [Glossar] sorgen.

In Anlage 1 werden die Ergebnisse dargestellt. Um einen Vergleich mit der letzten Steuerschätzungen vom November bzw. Mai 2007 zu ermöglichen, sind die Abweichungen in Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.

Die Ergebnisse der neuen Steuerschätzung bilden, soweit sie den Bund betreffen, die Grundlage für den Entwurf des Bundeshaushalts 2009 sowie die Fortschreibung des Finanzplans bis 2012.

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