Ergebnisse der 134. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 12. bis 14. Mai 2009
Ergebnisse der 134. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 12. bis 14. Mai 2009
Vom 12. bis 14. Mai 2009 fand in Bad Kreuznach auf Einladung des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums der Finanzen die 134. Sitzung des Arbeitskreises ?Steuerschätzungen? statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2009 bis 2013.
Für die Jahre 2009 bis 2013 wurden die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Gesetze einbezogen:
? Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
? Jahressteuergesetz 2009
? Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
? Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakts ?Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung? (sog. Konjunkturpaket I)
? Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz)
? Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz)
? Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (sog. Konjunkturpaket II)
? Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz)
? Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft ( Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
? Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer [Glossar] und Änderung anderer Gesetze
? Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108)
? Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) (mit Stand Regierungsentwurf)
? Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale
? Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz)
? Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (mit Stand Bundestagsbeschluß)
? Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (?Bildungssparen?)
Für die Jahre 2010 bis 2013 wurden zusätzlich berücksichtigt:
? Finanzielle Auswirkungen des EuGH-Urteils ?Meilicke?
? Eigenheimrentengesetz
? Gesetz zur Modernisierung des Wagniskapitalmarktes
Neben den Steuerrechtsänderungen prägt die in der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung das Ergebnis der Steuerschätzung [Glossar]. Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Abwärtssog der weltwirtschaftlichen Krise. Die Wirtschaftsdaten zeigen an, dass sich die gesamtwirtschaftliche Aktivität im 1. Quartal dieses Jahres beschleunigt abgeschwächt hat. Erst für die zweite Jahreshälfte ist mit einer konjunkturellen Stabilisierung zu rechnen.
Die Bundesregierung hat deshalb ? wie andere Institutionen ? ihre Erwartungen zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts gegenüber den vorangegangenen Schätzterminen deutlich nach unten korrigiert. War im November letzten Jahres für das Jahr 2009 noch ein Zuwachs des nominalen BIP von + 2,0 % angenommen worden, so geht die aktuelle Prognose von einem Rückgang um – 5,3 % aus. Für das Jahr 2010 wird im Zuge der erwarteten Erholung der Wirtschaft ein leichter Zuwachs beim nominalen BIP von + 1,2 % unterstellt. In den Folgejahren beschleunigt sich der Anstieg auf + 3,3 %.
Auch bei den für die Steuerschätzung relevanten Einkommensaggregaten waren deutliche Korrekturen notwendig. So wurden die Niveaus der Bruttolöhne und ?gehälter und der Unternehmens- und Vermögenseinkommen für den gesamten kurz- und mittelfristigen Schätzzeitraum deutlich nach unten angepasst.
Gegenüber der Steuerschätzung vom November 2008 werden die Steuereinnahmen im Jahre 2009 voraussichtlich um -45 Mrd. ? niedriger ausfallen. Für den Bund ergibt sich ein Einnahmerückgang um -21,5 Mrd. ?, wovon allerdings -11 Mrd. ? (konjunkturelle Entwicklung und Steuerrechtsänderungen) bereits im ersten Nachtragshaushalt [Glossar] 2009 berücksichtigt wurden.
Die Länder müssen 2009 mit Einnahmeeinbußen in Höhe von -16,5 Mrd. ? rechnen, für die Gemeinden ergeben sich Mindereinnahmen von -7,6 Mrd. ?.
Das Steueraufkommen [Glossar] insgesamt wird 2010 um -84,7 Mrd. ? geringer ausfallen als im Mai 2008 angenommen. Auf den Bund entfallen davon -41,1 Mrd. ?.
In den Jahren 2011 und 2012 werden die Einnahmen voraussichtlich um -93,4 Mrd. ? (Bund: -44,7 Mrd. ?) bzw. -93,2 Mrd. ? (Bund: -45,2 Mrd. ?) unter dem Schätzansatz der letzten Mittelfristschätzung vom Mai 2008 liegen.
Auf Seite 1 der Anlage werden die Ergebnisse dargestellt. Um einen Vergleich mit der letzten Steuerschätzungen vom November bzw. Mai 2008 zu ermöglichen, sind die Abweichungen auf Seite 2 der Anlage im Einzelnen dargestellt.
Die Ergebnisse der neuen Steuerschätzung bilden, soweit sie den Bund betreffen, die Grundlage für den zweiten Nachtragshaushalt 2009, den Entwurf des Bundeshaushalts 2010 sowie die Fortschreibung des Finanzplans bis 2013.
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2009/05/20091405__PM20.html?__nnn=true
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