Erziehungszeiten – auch für Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte

Laatzen

Erziehungszeiten – auch für Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte

Rentenbonus für die Kindererziehung: auch für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Wer Kinder erzieht, wird dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung belohnt: Mütter oder Väter bekommen für diese Zeit Beiträge gutgeschrieben, die ihre spätere Rente erhöhen. Diese Erziehungszeiten können auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, angerechnet bekommen. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt hingewiesen.

Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, um nicht doppelt in ein Alterssicherungssystem einzahlen zu müssen. Wird aber die Kindererziehung im jeweiligen berufsständischen Versorgungswerk nicht annähernd gleichwertig berücksichtigt, dann rechnet die gesetzliche Rentenversicherung die Erziehungszeiten an.

Für die Zeit der Kindererziehung werden dem Elternteil, der die Erziehung übernimmt, in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Gleichzeitig erhöhen diese Zeiten die spätere Rente. Somit erhalten Rentnerinnen für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde, monatlich etwa 78 Euro mehr Rente. Bei früher geborenen Kindern wird das erste Jahr der Erziehung als Beitragszeit berücksichtigt, was die Rente derzeit um monatlich etwa 26 Euro erhöht.

Weitere Informationen zu den Erziehungszeiten gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 100048010, bei den Experten in der Auskunft und Beratung, den ehrenamtlich Versichertenältesten sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de .

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www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Autorin: Gabriele Wallbaum

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