EU: Einigung auf progressives CO2-Limit für Pkw ab 2012

Bad Windsheim

EU: Einigung auf progressives CO2-Limit für Pkw ab 2012

Bad Windsheim (ARCD) – Die EU-Mitgliedsländer haben sich auf eine gestaffelte Einführung der CO2-Obergrenze von 120 g/km für neue Pkw geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission wurde damit den Forderungen der Autohersteller nach längeren Übergangsfristen angepasst. Dem Kompromiss zufolge sollen 65 Prozent der Neuwagen das Limit bereits in 2012 einhalten, 75 Prozent 2013 und 80 Prozent im Folgejahr, bis 2015 schließlich die gesamte Neuwagenflotte der EU den CO2-Grenzwert von 120 g/km erfüllen muss. Darüber hinaus haben sich Parlament und Ministerrat für 2020 bereits auf einen Zielwert von ehrgeizigen 95 g CO2/km geeinigt. Der Autoindustrie wird zudem entgegen dem Kommissionsvorschlag eingeräumt, nicht-motorische Innovationen, wie etwa bei Reifen und Klimaanlagen, in die CO2- Gesamtrechnung einzubeziehen. Ausnahmen gelten überdies für kleinere Fahrzeughersteller mit geringen Marktanteilen. Auch die Einführung von Strafzahlungen bei Überschreitung des Limits wurde von 2012 bis Ende 2018 gestaffelt: Fahrzeuge, die das Limit nur geringfügig überschreiten, werden in der Anlaufphase mit relativ geringen Strafzahlungen (5 Euro für das erste, 15 für dass zweite und 25 für das dritte überschüssige Gramm CO2 je Fahrzeug) belegt; erst ab dem vierten Gramm gelten happige 95 Euro pro Fahrzeug. Während die grüne EU-Fraktion den Kompromiss als „Blamage für die EU-Klimapolitik“ kritisierte, da Klimaschutzziele im Verkehrsbereich damit um zehn Jahre hinausgezögert würden, begrüßte der Berichterstatter des EU-Parlaments Guido Sacconi (SP) die Einigung als „sehr zufriedenstellend“. Da die EVPFraktion ihre Unterstützung bereits zugesagt hat, dürfte der Annahme des Kompromisses durch das Parlament noch vor Weihnachten aus Sicht des ARCD nichts mehr im Wege stehen.

Silvia Schöniger
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