EU-Kommission fordert unabhängige Gremien bei der Durchführung des Public Value-Tests und für…

Berlin

VPRT: Signal an die Landtage – EU-Kommission fordert unabhängige Gremien bei der Durchführung des Public Value-Tests und für die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Berlin, 5. November 2008 Anlässlich des gestern vorgestellten Entwurfs der Rundfunkmitteilung zur Beihilfefinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßt, dass die EU-Kommission die aus dem Jahr 2001 stammende Mitteilung an die neuere Rechtsprechung, Richtlinien und Marktentwicklungen anpasst.

Jürgen Doetz, Präsident des VPRT: „Wir appellieren an die Landtage, die Forderung der EU-Kommission nach einer unabhängigen Kontrolle, insbesondere bei der Ausgestaltung des Drei-Stufen-Tests, ernst zu nehmen und bei der Diskussion um die Ratifizierung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages einzufordern.“ So fordert der Mitteilungsentwurf, dass das Kontrollgremium grundsätzlich unabhängig vom Management der Anstalten sein muss. Für den Ausnahmefall, dass „eine zur öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gehörende Stelle mit der Durchführung der oben dargelegten Prüfung betraut“ wird, schlägt die EU-Kommission detaillierte Maßnahmen wie beispielsweise einen finanziell und personell unabhängigen Verwaltungsunterbau vor. Dies ist in Deutschland bislang nicht im Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt.

Doetz bekräftigte auch die VPRT-Forderung, dass Dritte auch in Deutschland – wie im Mitteilungsentwurf vorgesehen – angemessen bei der Durchführung des Drei-Stufen-Tests beteiligt werden. „Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Beschwerderecht Dritter gegen Wettbewerbsverzerrungen wird dazu beitragen, den Wettbewerb fairer zu gestalten“, begrüßte Doetz die Position der EU-Kommission.

Der deutsche Gesetzgeber hat im Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages darauf verzichtet, den Drei-Stufen-Test durch ein externes Gremium durchzuführen und lediglich externen Sachverstand bei marktlichen Auswirkungen vorgesehen.

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