EU-Kommission genehmigt flexibleren Bürgschaftsrahmen in Deutschland
EU-Kommission genehmigt flexibleren Bürgschaftsrahmen in Deutschland
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: „Ich begrüße die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission. Mit der neuen „Befristeten Regelung Bürgschaften“ wird für die vorgesehenen konjunkturpolitischen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene eine weitere beihilferechtliche Voraussetzung geschaffen. Jetzt können insbesondere die geplanten Bürgschaftsflexibilisierungen und -erweiterungen im Rahmen der Konjunkturprogramme zeitnah umgesetzt werden.“
Die „Befristete Regelung Bürgschaften“ des Bundeswirtschaftministeriums dient dazu, die seit Ende 2008 verbesserten EU-rechtlichen Möglichkeiten für öffentliche Hilfen in der Wirtschaftskrise national umzusetzen und damit nutzbar zu machen.
Die neue Regelung sieht unter anderem die Möglichkeit zur Erhöhung der maximalen Bürgschaftshöhe von 80% auf 90% unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Vergabe von Bürgschaften auch an Unternehmen vor, die durch die Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind.
Diese Flexibilisierungen sind befristet bis 2010.
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