Europarechtliche Hürden für geplante Flexibilisierungen und Erweiterungen des…
Europarechtliche Hürden für geplante Flexibilisierungen und Erweiterungen des KfW-Sonderprogramms genommen
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: „Die Bundesregelung Niedrigverzinsliche Darlehen, die auf Antrag meines Hauses heute von der EU-Kommission genehmigt worden ist, schafft die europarechtlichen Voraussetzungen für konjunkturbelebende Kreditprogramme. Damit sind die europarechtlichen Hürden für die geplanten Flexibilisierungen und Erweiterungen des KfW-Sonderprogramms genommen.“ Gleichzeitig hat die Bundesregierung, so der Minister, mit der Bundesregelung eine unbürokratische beihilferechtliche Plattform für eigene Kreditprogramme der Länder geschaffen.
Die „Bundesregelung niedrigverzinsliche Darlehen“ aus dem Haus des Bundeswirtschaftministers dient dazu, die seit Ende 2008 verbesserten EU-rechtlichen Möglichkeiten für öffentliche Hilfen in der Wirtschaftskrise auszuschöpfen. Sie sieht die Möglichkeit zur Vergabe zinsverbilligter Kredite für Investitionen und Betriebsmittel vor, die von den sonst für staatliche Darlehen üblichen EU-Regeln abweicht.
Der Bundeswirtschaftsminister unterstrich, dass die Europäische Kommission die Bundesregelung „Niedrigverzinsliche Darlehen“ in einem sehr beschleunigten Verfahren genehmigt habe. „Das belegt“, so Bundesminister zu Guttenberg, „dass Bundesregierung und Europäische Kommission Hand in Hand arbeiten.“
Am Rande seiner Teilnahme am heutigen Energieministerrat in Brüssel hatte Bundesminister zu Guttenberg auch Gelegenheit, mit EU-Kommissarin Neelie Kroes über weitere anhängige Themen zu sprechen.
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