Finanzausschuss beschliesst Eigenheimrentengesetz

Berlin

Finanzausschuss beschliesst Eigenheimrentengesetz
Zu der heute erfolgten Beschlussfassung des Finanzausschusses ueber das Eigenheimrentengesetz erklaert der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger:
Der Finanzausschuss hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Eigenheimrentengesetz zugestimmt. Der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag am 20. Juni steht nichts mehr im Wege. Damit ist gewaehrleistet, dass der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, wie geplant, bereits rueckwirkend zu Beginn des Jahres als gleichberechtigte Form der zusaetzlichen Altersvorsorge in die Riester-Foerderung aufgenommen werden kann.
Die Koalitionsfraktionen haben insbesondere die folgenden Aenderungsantraege eingebracht, die auf Anregungen der Sachverstaendigen und Verbaende aus der oeffentlichen Anhoerung beruhen:
Um den Anreiz fuer einen fruehzeitigen Beginn des Altersvorsorgesparens zu verstaerken, wird der bereits im Gesetzentwurf vorgesehene Berufseinsteiger-Bonus fuer saemtliche Riester-Vorsorgeformen attraktiver ausgestaltet. Der Bonus soll nunmehr von 100 Euro auf 200 Euro angehoben und an alle Foerderberechtigten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.
Durch einen Verzicht auf die Zweckbindung der Wohnungsbaupraemie fuer Bausparer, die einen Bausparvertrag bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, wird die Sparneigung junger Menschen auch ueber die Altersvorsorge hinaus gefoerdert. Jugendliche erhalten die Wohnungsbaupraemie deshalb auch dann fuer sieben Sparjahre, wenn sie das Bausparguthaben nicht fuer wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden.
Im Interesse des Verbraucherschutzes wird die Verpflichtung der Bausparkassen zur Angabe eines Gesamteffektivzinses bei Bauspar-Kombikrediten praezisiert und die Kuendigungsfrist bei Bausparvertraegen im Falle eines Anbieterwechsels oder einer Entnahme des angesparten Kapitals nach einer Uebergangsfrist verkuerzt.
Wie bereits im Gesetzentwurf vorgesehen, koennen kuenftig auch Personen, die eine Rente wegen vollstaendiger Erwerbsminderung oder eine Versorgung wegen vollstaendiger Dienstunfaehigkeit beziehen, eine Riester-Foerderung fuer den Aufbau einer zusaetzlichen Altersvorsorge erhalten.
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