Freie Fahrt für den Stabilisierungsfonds – EU-Kommission genehmigt den deutschen Bankenschirm
Freie Fahrt für den Stabilisierungsfonds – EU-Kommission genehmigt den deutschen Bankenschirm
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums der Finanzen
Die Europäische Kommission hat gestern Abend das „Finanzmarktstabilisierungsgesetz“ als EU-konforme Beihilferegelung genehmigt.
Die nun vorliegende Genehmigung des erst vor kurzem in Kraft getretenen Pakets gibt jetzt allen Beteiligten die Sicherheit, dass hierauf basierende Rettungsmaßnahmen aus dem Fonds europarechtlich zulässig sind. Damit steht der konkreten Anwendung nichts mehr im Weg. Maßnahmen zur Stabilisierung von Banken und anderen Finanzinstituten können nun umgehend realisiert werden. Das stützt den gesamten Finanzmarkt in Deutschland.
Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf frühzeitig und vorbehaltlich des laufenden parlamentarischen Verfahrens bei der EU-Kommission notifiziert und stand mit der Generaldirektion Wettbewerb seitdem im ständigen Kontakt. Nunmehr erging die Entscheidung der Kommission innerhalb kürzester Zeit. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die zügige Herangehensweise der Kommission.
Mit dem Gesetz stehen Bundesbürgschaften von bis zu 400 Milliarden Euro und Eigenkapitalhilfen von bis zu 80 Milliarden Euro bereit, um den Kreditverkehr zwischen den Banken wieder in Gang zu bringen und die notwendige Kreditversorgung der Wirtschaft weiterhin zu gewährleisten. Das Maßnahmenpaket zielt darauf ab, neues Vertrauen auf den Märkten zu schaffen und dient damit vorrangig dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
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