Führungsverhalten unter Beachtung detektivischer Qualitätsstandards schützen Kunden und…
Führungsverhalten unter Beachtung detektivischer Qualitätsstandards schützen Kunden und Mitarbeiter in den Unternehmen vor illegalen Machenschaften
Mit seiner Pressemitteilung 3/2008 vom 01. April 2008 hatte der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) e.V. den Unterschied der Tätigkeiten von Bewachungsfachkräften im Handel (Kaufhausdetektiven) und denen der „klassischen“ Detektive verdeutlicht. Da rd. 20 Prozent der BDD-Mitglieder auch ihre Dienste als Bewacher anbieten, hat der Verband ein Anforderungsprofil für diese Berufsgruppe erarbeitet, das für die BDD-Mitglieder die Grundlage für ihre Dienstleistungen in den Handelsunternehmen darstellt. Die Pressemitteilung 3/2008 war letztlich für Lidl der Anlass, um im Rahmen eines ganzheitlichen Datenschutz- und Sicherheitskonzeptes eine Fördermitgliedschaft mit dem BDD zu vereinbaren.
Nach dieser Vereinbarung wird Lidl – die Bestrebungen des BDD, anerkannte Qualitätsstandards für das Detektivgewerbe in Deutschland zu etablieren, nachhaltig unterstützen und – sich bei möglichen Einsätzen von Detektiven an diesen Qualitätsstandards und beim Einsatz von Bewachungsfachkräften im Handel (ehemals Kaufhausdetektive) an dem Anforderungsprofil des BDD für diese Berufsgruppe orientieren.
Die Vereinbarung mit Lidl im Hinblick auf den Einsatz von Bewachungsfachkräften im Handel beginnt allmählich ihre Früchte zu tragen. Nach den Erkenntnissen des BDD bieten immer mehr Unternehmen ihre Dienste für den Einsatz von Bewachungsfachkräften im Handel auf der Grundlage des Anforderungsprofils des BDD für diese Berufsgruppe an und betrachten dieses Anforderungsprofil somit als ein anerkanntes Güte- und Qualitätssiegel.
Diese absehbar positive Entwicklung wird sicherstellen, dass sich die Bewachungsfachkräfte im Handel künftig ausschließlich auf ihre originären Aufgaben zum Wohle der Kunden und der Mitarbeiter in den betreffenden Unternehmen beschränken und dadurch in Zukunft illegales Fehlverhalten gegenüber Kunden und rechtswidrige Bespitzelungen von Mitarbeitern unterbleiben.
Der Bundesverband Deutscher Detektive hatte zu den Vorfällen bei der Deutschen Telekom im Jahr 2008 mit seiner Pressemitteilung 7/2008 vom 09. Juni 2008 eindeutig Stellung bezogen und dabei darauf hingewiesen, dass der enorme Imageschaden bei Unternehmen der deutschen Wirtschaft durch illegale Überwachungs- und Bespitzelungsmethoden beim Einsatz von seriösen Detektiven und nicht von Pseudodetektiven hätte vermieden werden können. Er hatte deshalb auch empfohlen, dass sich die deutsche Wirtschaft vor dem Einsatz von externen Ermittlern darüber informieren sollte, ob, und vor allem wo diese verbandsmäßig organisiert seien. Diese Informationspflicht sei vor allem so lange von entscheidender Bedeutung, wie es für deutsche Detektive keine öffentlich-rechtlich anerkannten Qualitätsstandards und kein gesetzlich anerkanntes Berufsbild gäbe.
Inzwischen ist ein weiterer Vorfall der unterschiedslosen Abgleichung von 170.000 Mitarbeiterdaten bei der Deutschen Bahn hinzugekommen, der nach der Bewertung des BDD erneut das Ansehen des Detektivgewerbes beschädigt hat. Wiederum wurden Ermittlungsaufträge an nicht im BDD oder in einem vom BDD anerkannten Berufsverband organisierte Detekteien vergeben. Diese haben sich ganz offensichtlich wiederum über gesetzliche Bestimmungen, u.a. des Datenschutzes, hinweggesetzt.
Nach dem jüngsten Vorfall bei der Deutschen Bahn fordern nun inzwischen tatsächlich weite Bereiche der deutschen Wirtschaft durch Regularien sicher zu stellen, dass detektivische Aufträge nur noch an persönlich geeignete Personen mit nachgewiesener Sach- und Fachkunde vergeben werden. Das heißt, es bedarf zwingend allgemein anerkannter Qualitätsstandards für das deutsche Detektivgewerbe für deren Etablierung sich der BDD im Interesse aller Beteiligten verpflichtet fühlt.
Der Bundesverband Deutscher Detektive appelliert deshalb an die deutsche Wirtschaft, seine jahrzehntelange Forderung nach Regulierung des Detektivberufs wirksam zu unterstützen. Der BDD wird zusätzlich Qualitätsstandards als Orientierungsgrundlage für den Markt bei der Auftragsvergabe detektivischer Dienstleistungen erarbeiten und der Wirtschaft zur Verfügung stellen. Wie bereits mit der Firma Lidl vereinbart, sind weitere Unternehmen der deutschen Wirtschaft eingeladen, die Initiativen des BDD durch eine fördernde Mitgliedschaft zu unterstützen.
Für eventuelle weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Presse- als auch die Geschäftsstelle in Meckenheim, Telefon: 02225 – 83 66 71 jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Josef Riehl Pressesprecher
Bundesverband Deutscher Detektive e.V.
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