Geänderte Auszahlungsbeträge für viele Rentenempfänger ab 2009
Geänderte Auszahlungsbeträge für viele Rentenempfänger ab 2009
Einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag führt zu Veränderungen beim Rentenzahlbetrag
Ab Januar 2009 wird sich für viele Rentenempfänger der monatliche Auszahlungsbetrag ihrer Rente ändern.
Ursache ist der mit dem Start des neuen Gesundheitsfonds geltende einheitliche allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung von 15,5 Prozent.
Dies kann in vielen Fällen dazu führen, dass sich der Eigenanteil aus der Rente für die Krankenversicherung und damit die Höhe des Rentenzahlbetrags für die Rentnerinnen und Rentner ändert.
Details über die neuen Beträge auf dem Kontoauszug
Die Deutsche Rentenversicherung wird die Rentner mit der Zahlung für Januar 2009 auf dem Kontoauszug ihrer Bank über die neue Rentenhöhe informieren. Neben dem geänderten Zahlbetrag wird mit den Buchungshinweisen im Verwendungszweck über den neuen allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung und über die geänderte Höhe des jeweiligen Beitragsanteils zur Krankenversicherung informiert.
Freiwillig und privat versicherte Rentner, die einen Beitragszuschuss erhalten, bekommen in diesen Tagen ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit Informationen über die geänderte Zuschusshöhe.
Der Renten Service der Deutschen Post als Partner der Deutschen Rentenversicherung wird die Auszahlung der veränderten monatlichen Beträge mit der gewohnten Zuverlässigkeit ausführen.
Rentenempfänger können nähere Informationen über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 48000 oder die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erhalten.
URL: www.dpwn.de
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