GERHARDT / SOLMS: Hessen muss sich im Bundesrat bei der Erbschaftsteuer enthalten

Berlin

GERHARDT / SOLMS: Hessen muss sich im Bundesrat bei der Erbschaftsteuer enthalten

BERLIN. Zum Abstimmverhalten der geschäftsführenden hessischen Landesregierung über die streitige Erbschaftsteuerreform im Bundesrat am 5. Dezember 2008 erklären die hessischen FDP-Bundestagsabgeordneten Wolfgang GERHARDT und Hermann Otto SOLMS:
Wir fordern den geschäftsführenden hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch auf, der Erbschaftsteuerreform im Bundesrat nicht zuzustimmen.

In der Sache ist der Entwurf der Koalition verfassungsrechtlich bedenklich, weil er die Vermögensarten unterschiedlich behandelt. Er ist zudem mittelstandsfeindlich, da die Steuer beim Übergang mittelständischer Personengesellschaften und landwirtschaftlicher Betriebe meist aus der Substanz gezahlt werden muss. Durch die Ausgrenzung der Geschwister und Geschwisterkinder aus dem günstigeren Erbschaftsteuertarif für Familienmitglieder und deren erbrechtliche Gleichstellung mit familienfremden Erben steht die neue Regelung außerdem im krassen Gegensatz zum Familienbild der Christlich Demokratischen Union und der FDP.

Die Zustimmung Hessens zum Erbschaftsteuergesetz übersteigt darüber hinaus die verfassungsmäßigen Befugnisse der geschäftsführenden Landesregierung. Diese ist nach der hessischen Verfassung lediglich zur Fortführung der sogenannten „laufenden Geschäfte“ ermächtigt. Wie der Hessische Staatsgerichtshof bereits 1984 zur damaligen Landesregierung Börner urteilte, ist die Landesregierung zurzeit lediglich eine „Übergangsregierung mit eingeschränkten Befugnissen“. Das gilt erst recht, seit der Landtag aufgelöst und die demokratische Kontrolle der Landesregierung unmöglich ist.
Letztlich ist sogar fraglich, ob ein mit der Beteiligung Hessens zustande gekommener Beschluss des Bundesrates den Anforderungen an ein verfassungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren entsprechen würde. Bei einer Zustimmung würde Roland Koch riskieren, dass das neue Erbschaftsteuergesetz wegen eines schweren Verfahrensmangels nachträglich durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird.

Hessens Landesregierung hat weder eine verfassungsgemäße demokratische Legitimation noch eine inhaltliche Rechtfertigung für eine Zustimmung im Bundesrat. Die FDP fordert deshalb: Roland Koch muss sich im Bundesrat enthalten.

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