Glos begrüßt flexible Herangehensweise der Europäischen Kommission für Beihilferegeln in der…
Glos begrüßt flexible Herangehensweise der Europäischen Kommission für Beihilferegeln in der Finanz- und Bankenkrise
Die Europäische Kommission hat heute ein Papier zum Umgang mit den europäischen Wettbewerbsregeln in der gegenwärtigen Finanz- und Bankenkrise veröffentlicht.
Der für die Beihilfenkontrollpolitik der Bundesregierung federführende Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, begrüßt diese Handreichung: „Diese Mitteilung der Europäischen Kommission gibt vor, wie Rettungsmaßnahmen für Banken und staatliche Garantien aussehen sollten, damit sie beihilferechtlich unbedenklich sind. Damit hat die Kommission in sehr kurzer Zeit ihre Erfahrungen der letzten Wochen in eine wertvolle Arbeitshilfe für die Mitgliedstaaten gefasst.“
Daher werde die Bundesregierung – so Glos weiter – diese Vorgaben bereits im aktuellen Gesetzentwurf zur Stabilisierung des nationalen Finanz- und Bankenmarktes anwenden.
Glos begrüßte insbesondere, dass die Europäische Kommission nun auch dem Artikel 87 Abs. 3 lit. b EG-Vertrag Geltung verleiht. Dieser Passus im Vertragswerk der Europäischen Union gibt gewisse Freiräume in der Anwendung der ansonsten strikten Wettbewerbsregeln, wenn in den europäischen Staaten die „Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben“ notwendig wird. Dies ist in der derzeitigen Situation gegeben. „Insofern ist“ – so stellte Glos weiter fest – „eine Flexibilisierung des Beihilfenrechts in diese Richtung richtig und geboten.“
Da sich auch in Deutschland einige Banken bzw. Landesbanken in Beihilfeverfahren befinden, hält es Glos für sinnvoll, wenn die Europäische Kommission auch in diesen bereits laufenden Verfahren diese Spielräume voll und flexibel ausschöpfen würde.
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