Glos: EU-Kommission genehmigt 3. deutsche Bürgschaftsmethodik

Berlin

Glos: EU-Kommission genehmigt 3. deutsche Bürgschaftsmethodik
Heute hat die EU-Kommission die deutsche Methode zur Berechnung des Beihilfewertes von Bürgschaften für Projektgesellschaften und junge, innovative Unternehmen genehmigt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission zu staatlichen Bürgschaften in Deutschland.
Bundesminister Glos: ‚Diese weitere positive Entscheidung schließt eine Sicherheitenlücke bei der Finanzierung von Vorhaben, die sich auf kein Unternehmensrating stützen können. Brüssel hat bewiesen, dass es Interesse an wirtschaftsfreundlichen Beihilfeinstrumenten wie Bürgschaften und Garantien hat.‘
Bundesweit können nunmehr auch Bürgschaften für Spezialfinanzierungen von Banken ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission vergeben werden, wenn ein Vorhaben bestimmte Anforderungen an die Risikoeinstufung erfüllt und die Bürgschaft nicht über bestimmte Grenzen hinausgeht. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hatte sich dafür eingesetzt, die von der EU-Kommission am 25. September 2007 und 28. November 2007 getroffenen Entscheidungen für Bürgschaften zugunsten von Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen entsprechend zu ergänzen und überzuleiten. Damit wird Finanzierungserfordernissen insbesondere von Projektgesellschaften und Unternehmen in der Frühentwicklungsphase im gesamten Bundesgebiet Rechnung getragen, die aufgrund eines Mangels an anderweitigen Sicherheiten gegeben sind.
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