Glos unterstreicht europäischen Binnenmarkt als Instrument zur Wiederbelebung der europäischen…

Berlin

Glos unterstreicht europäischen Binnenmarkt als Instrument zur Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft

Die EU-Kommission hat heute ihren ersten Überprüfungsbericht zur Binnenmarktstrategie 2007 vorgelegt. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: „Die Kommission hebt gerade angesichts der Wirtschaftskrise zu Recht die Bedeutung eines starken europäischen Binnenmarktes hervor. Daran müssen sich allerdings auch ihrer Vorschläge für die Fortschreibung der Binnenmarktstrategie messen lassen.“

In ihrem Bericht betont die EU-Kommission die Notwendigkeit von Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung. Sie will im kommenden Jahr insbesondere der schon lange vorgetragenen deutschen Forderung nach Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung von Kleinstunternehmen nachkommen. Weitere Schwerpunkte liegen bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, dem Schutz des geistigen Eigentums und dem Bemühen um Fortschritte in der Doha-Runde sowie bei bilateralen Freihandelsabkommen. Außerdem spricht sie sich u. a. für Sammelklagen im Verbraucherrecht, die Überprüfung einzelner Wirtschaftssektoren, einer verbesserten EU-rechtlichen Ausbildung von Beamten und Richtern sowie die Schaffung von Binnenmarktkoordinatoren aus.

Dazu Bundesminister Glos: „Die Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung, zur Förderung der Dienstleistungswirtschaft, zum Schutz geistigen Eigentums oder zu Fortschritten bei internationalen Handelsvereinbarungen begrüße ich ausdrücklich. Angesichts des bewährten deutschen Rechtschutzsystems möchte ich allerdings vor einer Einführung von Sammelklagen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten eindringlich warnen.“

„Es ist sicher richtig“, so Glos weiter, „dass die EU-Kommission den Binnenmarkt als gemeinsame Aufgabe von Kommission und Mitgliedstaaten bezeichnet. Sie muss dann aber auch die im EG Vertrag verankerten Kompetenzen der Mitgliedstaaten sowie den Grundsatz der Subsidiarität achten. Das gilt z. B. bei den Vorschlägen zur besseren Ausbildung von Beamten und Richtern im EU-Recht oder bei der Schaffung eines Binnenmarktkoordinators.“

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