GRÜNER Vorschlag für neue Sparkassenstrukturen: – Wettbewerbsfähig, regional und zukunftsfähig

Wiesbaden

GRÜNER Vorschlag für neue Sparkassenstrukturen: – Wettbewerbsfähig, regional und zukunftsfähig
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben gestern einen Änderungsantrag zum Hessischen Sparkassengesetz beschlossen, der den umfassendsten Vorschlag zur Neuordnung der hessischen Sparkassen enthält und auch einen strukturellen Lösungsvorschlag für das Rhein-Main-Gebiet umfasst. Dieser Gesetzentwurf wird Bestandteil der Sparkassenanhörung des Landtags am 11. September sein.
‚Unser Gesetzentwurf garantiert den von allen Fraktionen immer wieder geforderten Schutz vor Privatisierung, ist europafest und führt die regionale Verankerung und den Verbleib der Institute in kommunaler Hand und kommunaler Verantwortung fort. Er eröffnet aber auch dringend erforderliche unterschiedliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit, um die Sparkassen wettbewerbsfähig zu halten. Dabei werden der gemeinnützige Auftrag der Sparkassen festgeschrieben und Regeln für die Qualifizierung der Verwaltungsräte aufgestellt‘, fasst die wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Margaretha Hölldobler-Heumüller, die Grundzüge des GRÜNEN Vorschlags zur Novellierung des Sparkassenrechts zusammen. (S. Anlage)
Stiftungssparkassen mit neuen Zusammenschlussformen
Den Kommunen werde die Einrichtung von Stiftungssparkassen ermöglicht: Bei der Übertragung auf die Stiftung wird der Vermögenswert der Sparkasse bestimmt und als Stiftungsvermögen verankert.
Der Stiftungsvorstand werde – wie der Verwaltungsrat der Sparkassen – vom Parlament des Trägers gewählt. Für Stiftungssparkassen stehen den Sparkassenträgern drei neue Formen der Zusammenarbeit zur Verfügung: Zum einen die Einbringung einer Sparkasse in eine andere gegen eine jährliche Vergütung, des Weiteren die Übertragung der Sparkasse mit gemeinsamer Geschäftsfortführung, und schließlich das Einbringen mehrerer Sparkassen in eine Holding.
Speziell in der Rhein-Main-Region müssten sich die Sparkassen auf die zahlreiche Konkurrenz im Ballungsraum sowie auf größere Unternehmenskunden mit erhöhtem Kreditbedarf einstellen können. Gerade hier werde sich die Holding-Lösung anbieten. ‚Für diesen Fall haben wir vorgesehen, dass die Hessische Landesbank mit der Frankfurter Sparkasse ihr Tochterinstitut in die Holding einbringen kann‘, so Margaretha- Hölldobler Heumüller.
Stammkapitalbildung bleibt ein unkalkulierbares Risiko
– Bisherige Veränderungsvorschläge sind unzureichend
Die Stammkapitalbildung soll – wie auch von SPD und LINKEN vorgesehen – aufgehoben werden ‚Nach wie vor halten wir die von der CDU in der letzten Legislaturperiode eingeführte Option der Stammkapitalbildung für ein europarechtliches Risiko‘, so die Abgeordnete. ‚Wir müssen sicher sein, dass sich private Banken nicht in Sparkassen einkaufen können. Wir wollen die regionale Verankerung gerade auch für die kleinen und mittleren Unternehmen absichern.‘
Aus GRÜNER Sicht seien aber alle bisher vorliegenden Änderungsanträge
unzureichend:
Die SPD beschränke sich darauf, Sparkassen auch in der Trägerschaft des
Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen zulassen zu wollen.
‚Verbandssparkassen bergen so umfassende rechtliche wie organisatorische Probleme, dass wir dem nicht zustimmen können. Zum Beispiel würde der Verband mit von ihm betriebenen Sparkassen in eine Konkurrenzbeziehung zu seinen eigenen Mitgliedssparkassen geraten und insgesamt nehme mit jeder Verbandssparkasse die Zahl der haftenden kommunalen Sparkassenträger ab‘, macht Margaretha Hölldobler-Heumüller auf die Problematik des SPD-Vorschlags aufmerksam.
Die FDP schlage vor, statt ‚Stammkapital‘ ‚Trägerkapital‘ zu bilden, was aus GRÜNER Sicht die gleichen europarechtlichen Risiken mit sich bringen würde.
Ferner wolle die FDP bei der Übertragung des ‚Trägerkapitals‘ einen teilweisen Wertausgleich in bar zulassen, was zu einem unerwünschten Kapitalabfluss aus dem Sparkassenverbund führen würde.
Gemeinnützigen Auftrag der Sparkassen neu definieren und fortentwickeln
‚Aus wettbewerbs- wie auch aus europarechtlicher Sicht kann die Sonderstellung der Sparkassen nur durch deren an der Gemeinnützigkeit orientierten Auftrag gerechtfertigt werden‘, stellt Margaretha Hölldobler-Heumüller fest. Das bedeute die Unterstützung von Bürgerinnen, Bürgern, Gewerbetreibenden und Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Zur Ergänzung wollen die GRÜNEN weitere Aufgaben vorgeben, nämlich die Einrichtung eines ‚Girokontos für Alle‘ sowie die Gründungsberatung, die auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen, zum Beispiel den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern, durchgeführt werden kann.
Qualifikation uns Auswahl der Sparkassenverwaltungsräte verbessern
Die allgemeine Entwicklung des Kapitalmarkts führe dazu, dass die Anforderungen an dieSparkassen-Verwaltungsräte wachsen. ‚Der Verantwortung, die den Verwaltungsräten übertragen ist, soll auch der Auswahlprozess gerecht werden, mit dem die Verwaltungsräte bestimmt werden: Wir schlagen deshalb vor, die Verwaltungsräte künftig vollständig in der Vertretungskörperschaft des Trägers zu wählen (zum Beispiel bei Kreissparkassen im Kreistag). Der Wahl soll künftig eine Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten vorausgehen, in der sie die im Gesetz geforderte Sachkunde nachweisen sollen‘, umreißt Margaretha Hölldobler Heumüller die Reformen bei der Bestellung der Sparkassen-Verwaltungsräte. Ferner wollen die GRÜNEN eine regelmäßige Fortbildungspflicht für Verwaltungsräte verankern.
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