Hilfspaket II gute Grundlage zur Schuldenbegrenzung
Hilfspaket II gute Grundlage zur Schuldenbegrenzung
Wir halten am Ziel einer soliden und tragfähigen Finanzpolitik fest
Angesichts des gestern vom Koalitionsausschuss beschlossenen Hilfspaketes II erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Föderalismuskommission der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann MdB und der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB:
Der Beschluss des Koalitionsausschusses im Hilfspaket II zur Einführung einer neuen Schuldenbegrenzungsregelung ist eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen von Bund und Ländern in der Föderalismuskommission II.
Auch wenn die jetzt notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise eine vorübergehende Erhöhung der Staatsverschuldung unumgänglich machen, halten wir am Ziel einer soliden und tragfähigen Finanzpolitik fest. Eine wichtige Frage der Generationsgerechtigkeit ist es, langfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern.
Am 5. Februar 2009 wird die Föderalismuskommission II zeitgleich zum Maßnahmenpaket II eine Schuldenbegrenzung für Bund und Länder abschließend diskutieren.
Der Koalitionsausschuss hat uns dabei den Rücken gestärkt. Ihr Beschluss beinhaltet die folgenden wesentlichen Elemente:
Das Ziel eines ausgeglichenen Staats- und Bundeshaushalt bleibt unverändert gültig. Die Deckelung der strukturellen Neuverschuldung auf gesamtstaatliche 0,5% des BIP bedeutet, dass der Bund künftig einen maximalen zulässigen Verschuldungsspielraum von 0,35% BIP hat. Den ausufernden Verschuldungsphantasien der Linken ist damit eine klare Grenze gesetzt.
Die Verschuldungsspielräume werden in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert, in guten Zeiten dagegen verengt bzw. in eine Verpflichtung zu Überschüssen umgekehrt.
Hier werden wir weiter für eine klare Regelung zur Tilgung der aufgenommenen Kredite streiten. Bundesbanküberschüsse oder höhere Steuereinnahmen sollen im bestimmten Umfang automatisch zur Schuldentilgung eingesetzt werden.
Die Einhaltung der Verschuldungsregeln im Haushaltsvollzug wird über ein Kontrollkonto sichergestellt.
Auch hier werden wir eine Ausgleichsverpflichtung des Kontrollkontos anstreben, damit nicht über den Haushaltsvollzug eine zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit über die Hintertür kommt.
Zur Sicherung der staatlichen Handlungsfähigkeit in Notsituationen, wie z.B. bei Naturkatastrophen oder der globalen Finanzkrise wird eine Ausnahmeregelung vorgesehen, um einen besonderen Finanzbedarf mit zusätzlichen Krediten decken zu können.
Hier werden wird in den anstehenden Föderalismuskommissionssitzungen auf eine Tilgungsverpflichtung hinarbeiten.
Gut ist die Vereinbarung, die neue Schuldenbegrenzungsregelung in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Über den genannten spätesten Termin des Inkrafttretens 2015 wird zu verhandeln sein: Hier hoffen wir noch auf ein ehrgeizigeres Datum.
Deutschland braucht eine verbindliche, effektive Schuldenbremse, und die CDU/CSU kämpft dafür. Die nachfolgenden Generationen werden es uns danken.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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