Höhere Freibeträge für berufstätige Rentner ab Juli
Höhere Freibeträge für berufstätige Rentner ab Juli
Wer als Witwe oder Witwer berufstätig ist, behält ab sofort einige Euro mehr von seiner Rente übrig. Wie die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mitteilt, ist zusammen mit der aktuellen Rentenerhöhung auch die Hinzuverdienstgrenze angehoben worden. Bis zu 718,08 Euro Nettoeinkommen pro Monat sind jetzt ohne Renteneinbußen möglich. Bis Ende Juni waren es noch 701,18 Euro. Der gleiche Betrag gilt auch für geschiedene Mütter oder Väter, die eine Erziehungsrente erhalten. Der Freibetrag erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um zusätzliche 152,32 Euro ? bisher waren es 148,74 Euro.
Wer einen höheren Verdienst hat, muss sich 40 Prozent des Mehrbetrags von der Rente abziehen lassen. Beispiel: Eine Frau mit 600 Euro Witwenrente und zusätzlich 1000 Euro Monatseinkommen verdient 281,92 Euro mehr als freigegeben. 40 Prozent davon sind 112,77 Euro. Um genau diesen Betrag wird die Rente gekürzt, sodass 487,23 Euro davon übrigbleiben.
Auch bei Waisenrenten ist der zulässige Freibetrag angehoben worden: Er liegt jetzt bei einem Nettoverdienst von 478,72 Euro ? zuletzt 467,46 Euro.
Alters- oder Erwerbsminderungsrentner, die noch keine 65 Jahre alt sind, dürfen nach wie vor 400 Euro monatlich verdienen. Halten sie dieses Limit nicht ein, wird die Rente in eine Teilrente umgewandelt, was zu erheblichen Einbußen führt. Allerdings darf die Grenze zweimal im Jahr ? zum Beispiel für Urlaubs- und Weihnachtsgeld ? überschritten werden.
Wichtig: Jeder Hinzuverdienst muss beim Rentenversicherer gemeldet werden, und zwar unabhängig von seiner Höhe. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb allen, sich schon vor Aufnahme einer Beschäftigung beraten zu lassen. Infos und Terminvereinbarung unter 0800 1000 480 10.
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