Illegale Beschaeftigung und Schwarzarbeit intensiv bekaempfen
Berlin
Illegale Beschaeftigung und Schwarzarbeit intensiv bekaempfen
Zur heutigen Kabinettseinbringung des Aktionsprogramms der Bundesregierung ‚Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt‘ erklaeren der zustaendige Berichterstatter Andreas Steppuhn und die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles:
Wir begruessen den heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Aktionsprogramm ‚Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt‘. Schwarzarbeit und illegale Beschaeftigung sind kein Kavaliersdelikt und nach wie vor in Deutschland stark verbreitet. Ihre Auswirkungen sind besonders fuer die Sozialversicherungssysteme schaedlich und verhindern legale Beschaeftigung. Denjenigen, die vor allem durch Dumpingloehne und Steuer- und Abgabenhinterziehung ehrliche Arbeitnehmer sowie Unternehmen schaedigen, soll das Handwerk gelegt werden. Das beschlossene Massnahmenpaket ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Schwarzarbeit und illegale Beschaeftigung im Land noch staerker als bisher praeventiv zu unterbinden und zu bekaempfen.
Dies ist im Interesse aller legal handelnden Unternehmen und Beschaeftigten. Es traegt zudem der Kritik des Bundesrechnungshofs Rechnung.
Bei den vorgeschlagenen Massnahmen geht es vorrangig um die Staerkung und Verbesserung der Instrumente fuer die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Fuer die Arbeit der Bekaempfungsbehoerde ist vor allem die Identifizierung der Personen ein Problem und erfordert grossen Aufwand. Zielfuehrend ist daher unter anderem die Verbesserung der melderechtlichen Vorschriften durch die Mitfuehrungspflicht des Personalausweis- oder Reisepassdokuments und die sofortige Anmeldung zur Sozialversicherung bei Arbeitsaufnahme. Damit wird die Kontrolle durch die FKS vor Ort passgenauer und effizienter gestaltet.
Wichtig ist aber auch, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kuenftig nicht nur kontrolliert sondern auch praeventiv auf Grossbaustellen taetig sein kann. Die vorgesehene Regelung zu dauerhaften Pruefstuetzpunkten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf Grossbaustellen begruessen wir sehr.
Ueber das Massnahmenpaket hinaus ist es jedoch erforderlich, die Kontrolle von Mindestloehnen insbesondere in den neu ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommenen Branchen des Gebaeudereinigerhandwerks und der Briefdienstleister Rechnung zu tragen. Daher ist es auch in Zukunft erforderlich, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell entsprechend auszustatten.
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