Im Ehrenamt: Mitglieder in Vorstand und Vertreterversammlung
Im Ehrenamt: Mitglieder in Vorstand und Vertreterversammlung
?Ist doch Ehrensache?: Menschen wie du und ich sind die obersten Chefs bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Topmanager mit verblüffenden Gehaltsvorstellungen: In Vorstand und Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover agieren Menschen, für die der verantwortungsvolle Job reine Ehrensache ist. Dabei müssen die zwölf Vorstandsmitglieder und 60 Delegierten in der Vertreterversammlung geradestehen für den zweitgrößten öffentlichen Haushalt in Niedersachsen ? in diesem Jahr rund 8 Milliarden Euro.
Als öffentliche Organisation wird die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover von der sogenannten Selbstverwaltung geführt. Das heißt: Diejenigen, die die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung aufbringen müssen ? also Versicherte und ihre Arbeitgeber ?, sollen selbst prüfen, ob die Verwaltung das Geld sorgfältig und vor allem im Interesse der Solidargemeinschaft ausgibt. So hat etwa die Vertreterversammlung mit je 30 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber das letzte Wort, wenn es darum geht, den Haushalt für das jeweils kommende Jahr festzulegen.
Anders als bei Aktiengesellschaften und Konzernen sind auch die Mitglieder des Vorstands bei der Deutschen Rentenversicherung ehrenamtlich tätig. Bei allen wichtigen und weitreichenden Entscheidungen geben sie die Richtung vor. Dies gilt etwa für Bauvorhaben, größere Beschaffungen oder sogar die Auswahl der hauptamtlichen Geschäftsführer. Gegenüber der Öffentlichkeit sind sie die Repräsentanten des Hauses.
Besonders am Herzen liegt den Selbstverwaltern der Bereich Rehabilitation. Hier geht es darum, die Gesundheit und die Arbeitskraft der Versicherten zu schützen oder wiederherzustellen. Ob Rehaforschung, neue Behandlungskonzepte oder ein Klinikneubau im Harz ? sie sorgen dafür, dass die finanziellen Möglichkeiten optimal im Interesse der Patienten ausgeschöpft werden. Der Sachverstand und die Sichtweise von Menschen die mitten im Leben stehen ist aber auch dann gefragt, wann immer ein Antragsteller mit seinem Renten- oder Reha-Bescheid nicht einverstanden ist und Widerspruch einlegt. In Widerspruchsausschüssen prüfen sie die Entscheidung der Verwaltung erneut ? und korrigieren sie gegebenenfalls.
Im Vorsitz von Vertreterversammlung und Vorstand wechseln sich einmal jährlich je ein Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber ab. Derzeit steht Uwe Himmelstoß als Versichertenvertreter an der Spitze des Parlaments. Stellvertreterin ist Birgit Stehl von der Arbeitgeberseite. Amtierender Vorstandsvorsitzender ist Professor Michael Sommer als Vertreter der Arbeitgeber. Am 1. Oktober übergibt er sein Amt an den jetzigen stellvertretenden Vorsitzenden Horst Fricke von der Versichertenseite.
Alle Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane opfern einen erheblichen Teil ihrer Freizeit für das Ehrenamt in der Rentenversicherung. Welche Personen das sind, darüber entscheiden alle sechs Jahre die Versicherten und die Arbeitgeber: in den Sozialwahlen. Die nächste Wahl steht bereits in zwei Jahren vor der Tür. Dann stellen einerseits Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen ihre Vertreter für die Versicherten und Rentner auf. Und die Arbeitgeberverbände schlagen ihrerseits die Vertreter der Arbeitgeber vor. Das letzte Wort haben dann die Bürger, die ihr Wahlrecht nutzen.
Weitere Informationen und die Namen der Mitglieder von Vorstand und Vertreterversammlung gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de .
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