Immer mehr Sperrzeiten bei ALG I und rechtswidrige Sanktionen bei Hartz IV
Immer mehr Sperrzeiten bei ALG I und rechtswidrige Sanktionen bei Hartz IV
Von 2007 bis 2008 ist die Zahl der gegen Hartz IV-Beziehende verhängten Sanktionen auf hohem Niveau weitgehend konstant geblieben, die Zahl der beim Arbeitslosengeld I verhängten Sperrzeiten sogar noch gestiegen. Gleichzeitig mussten immer mehr Sanktionen und Sperrzeiten aufgrund von Widersprüchen und Klagen der Betroffenen wieder zurückgenommen werden. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Fraktion DIE LINKE hervor (BT-Drs. 16/13340 und Plenarprotokoll 16/229; S. 25607 f.).
Demnach stehen bei Hartz IV 806.161 Sanktionen im Jahr 2007 788.874 im Jahr 2008 gegenüber. Der Anteil der Sanktionen, die aufgrund von Widersprüchen der Betroffenen von den Ämtern ganz oder teilweise wieder zurückgenommen werden mussten, stieg von 37,9 Prozent im Jahr 2007 auf 41,5 Prozent im Jahr 2008. Gerichtliche Klageverhandlungen führten 2007 in 51 Prozent der Fälle zum Erfolg, entweder durch Urteilspruch oder durch Nachgeben der Ämter, im Jahr 2008 sogar 65,3 Prozent. Ähnlich sieht es beim Arbeitslosengeld I (ALG I) aus: Die Sperrzeiten, in denen die Auszahlung der Versicherungsleistung den Berechtigten verweigert wird, nahm von 639.222 im Jahr 2007 auf 741.115 im Jahr 2008 zu. Hier waren im Jahr 2008 41,4 Prozent der Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich, ebenso 49,4 Prozent der Klageverhandlungen.
„Die Zahl der erfolgreichen Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen bei Hartz IV oder Sperrzeiten beim ALG I bringt das ganze Ausmaß von Willkür und Missbrauch bei der Verhängung dieser Maßnahmen ans Licht“, sagt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. „Es ist ein Skandal, dass vielen Betroffenen rechtswidrig die ohnehin viel zu geringe existenzielle Absicherung bzw. die ihnen rechtmäßig zustehenden Versicherungsleistungen vorenthalten werden. Dabei ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, weil viele Betroffene ihre Rechte nicht ausreichend kennen. Um zumindest Rechtssicherheit herzustellen, müssen die unabhängigen Beratungsstellen für Erwerbslose dringend ausgebaut werden. Der Sanktionsparagraf 31 bei Hartz IV gehört sofort abgeschafft.“
„Die Bundesregierung treibt die verquere Hartz IV-Logik ins Absurde“, findet auch die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Dagmar Enkelmann. „Dass Sanktionsbescheide rechtwidrig sind, bedeute nicht, dass die Betroffenen gegen keine sanktionsbewehrte Pflicht verstoßen hätten, behauptet das Arbeitsministerium. Im Klartext heißt das: ALG II-Beziehenden, jugendlichen zumal, ist grundsätzlich zu misstrauen. Das kommt nicht zufällig. Bei absehbar fünf Millionen Arbeitslosen ist der Bundesregierung mehr denn je daran gelegen, den Betroffenen die Schuld für ihre Lage in die Schuhe zu schieben.“
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
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