Jahressteuergesetz 2009 verbessert steuerliche Rahmenbedingungen und sichert Steueraufkommen
Jahressteuergesetz 2009 verbessert steuerliche Rahmenbedingungen und sichert Steueraufkommen
Zu der heutigen Anhoerung des Finanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2009 erklaeren der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger und die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Frechen:
Die Sachverstaendigen aus Wissenschaft und Verbaenden haben zentrale Massnahmen des Jahressteuergesetzes 2009 zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen und zur Sicherung des Steueraufkommens begruesst.
Positiv wurde die Einfuehrung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer von Ehegatten bewertet. Das Faktorverfahren bewirkt eine dem individuellen Einkommen entsprechende Aufteilung der Lohnsteuer auf die gemeinsam veranlagten Eheleute. Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens wird dabei bereits waehrend des Lohnsteuerabzugs beruecksichtigt. Vom Faktorverfahren profitieren besonders die Ehegatten mit dem niedrigeren Einkommen, die bisher oftmals die Steuerklasse V waehlten und deshalb eine hohe Steuerbelastung hatten. Durch das Faktorverfahren steigt deren Nettoeinkommen und es werden Hemmnisse fuer eine Beschaeftigungsaufnahme abgebaut. Ausserdem wirkt sich dies auch vorteilhaft bei der Ermittlung von Lohnersatzleistungen aus, die regelmaessig am Nettoeinkommen anknuepfen.
Wesentlicher Gegenstand der Anhoerung war auch die gesetzliche Festschreibung der bisherigen Praxis zum steuerlichen Querverbund. Es wurde begruesst, dass der steuerliche Querverbund erhalten bleibt und damit weiterhin die Moeglichkeit besteht, Aufgaben der oeffentlichen Daseinsvorsorge mit Gewinnen aus kommunalen Betrieben zu finanzieren.
Die Fachleute bestaetigten ferner, dass es sich bei der im Jahressteuergesetz 2009 vorgesehenen Verlaengerung der Verfolgungsverjaehrungsfrist fuer Steuerhinterziehung auf zehn Jahre um eine wirksame Massnahme zur Staerkung der Steuerfahndung handelt. Steuerfahndern stehen dadurch die strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse auch zur Aufdeckung laenger zurueckliegender Steuerdelikte zur Verfuegung. Die Verlaengerung der Verfolgungsverjaehrungsfrist ist somit ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Steueraufkommens.
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