Keine Verschiebung der LKW-Mauterhöhung

Berlin

Keine Verschiebung der LKW-Mauterhöhung
Zum Artikel ‚Bayern entdeckt Herz für Brummis‘ im Handelsblatt und der Forderung der bayerischen Wirtschaftsministerin Emilia Müller nach einer Verschiebung der Erhöhung der LKW-Maut erklärt Rainer Lingenthal, Pressesprecher des Bundesverkehrsministeriums:
1. Das ist das nächste populistische Wahlkampfmanöver von Bayerns CSU. Frau Müllers Meinung ist sachlich nicht begründet. Die Mauterhöhung ist innerhalb der Koalition abgestimmt.Die Mauterhöhung um ein Jahr, also bis nach den bayerischen Wahlen, zu verschieben, ist ein durchsichtiges Vorhaben. Die CSU zeigt erneut, dass sie in ihrer Panik, unter die 50 Prozent Marke zu rutschen, nach jedem Strohhalm greift und dabei auch vor volkswirtschaftlich sehr schädlichen Forderungen nicht zurückschreckt.
2. Der Vorschlag ist verkehrspolitisch und ökonomisch unverantwortlich. Die Mittel aus der Mauterhöhung werden dringend gebraucht, um einen Verkehrsinfarkt in Deutschland zu verhindern. Wer Verkehrsinvestitionen auf die lange Bank schiebt, der gefährdet die Volkswirtschaft. Gerade angesichts der schwierigen Konjunkturerwartungen ist es jetzt wichtig, einerseits die strukturellen Voraussetzungen für Wachstum zu schaffen und andererseits die Investitionsmittel nicht zu kürzen. Verkehrswegebau ist ein wichtiges Element zur Stabilisierung der Konjunktur.
3. Die ökologische Ausrichtung der Mauterhebung muss bleiben. Der Anreiz, umwelteffiziente LKW einzusetzen, ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaprogramm der Bundesregierung. Klimapolitik ist keine Schönwetterpolitik, die beiseitegelegt wird, wenn Schwierigkeiten auftreten. Zudem liegt hier eine Entlastungsmöglichkeit für die Spediteure: Wer umweltfreundliche LKW einsetzt, spart bei der Maut.
4. Dass Dieselpreiserhöhungen und Mautanhebungen letztlich nicht von den Spediteuren zu verkraften sind, ist offensichtlich. Die Abwälzung dieser Belastungen auf die Transportkosten ist sicher kein einfacher Prozess, aber dies ist nicht zuletzt deshalb durchsetzbar, weil die Anforderungen von Klimawandel und Verkehrssteigerung auch in der Wirtschaft absolut unbestritten sind.
5. Die neue Mauthöhe entspricht den tatsächlichen Wegekosten und damit auch der europäischen Vignettenrichtlinie der EU aus dem Jahr 1999/62 in der Fassung der Richtlinie 2006/38/EG.
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