Kinderarmut per Gesetz ist verfassungswidrig
Kinderarmut per Gesetz ist verfassungswidrig
„Nachdem die soziale Realität von Hartz IV in den Gerichten zur Kenntnis genommen wird, fehlt diese Einsicht nur noch auf Seiten der Bundesregierung“, begrüßt Diana Golze die Entscheidung des Bundessozialgerichts, nach der die Hartz IV-Regelleistungen für Kinder gegen das Grundgesetz verstoßen. „Das ist eine Ohrfeige für die Regierungen Merkel und Schröder.“ Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Eine Blamage in Karlsruhe wird der Bundesregierung nur erspart bleiben, wenn sie umgehend reagiert und dem spezifischen Bedarf von Kindern endlich Rechnung trägt. Die im Konjunkturpaket II vorgesehene Anhebung der Regelleistungen nach SGB II bzw. XII für 6 bis 13-jährige Kinder ist von einer altersspezifischen Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche weit entfernt, zumal Kinder und Jugendliche unter 6 und über 13 Jahre in Hartz IV gehen beim Konjunkturpaket II leer ausgehen. Der Auftrag des Bundesrats, diesbezüglich aktiv zu werden, bleibt bestehen.
Solange die Bundesregierung keine grundlegend neue Regelung gefunden hat, sollte sich eine altersspezifische Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche an dem orientieren, was der Paritätische Wohlfahrtsverband vorgeschlagen hat: Statt bisher 211 Euro erhielten 0 bis 5-jährige 276 und 6 bis 13-jährige 332 Euro, während 14-bis-17-jährige 358 statt 281 Euro bekämen). Um Familien ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, muss der Eckregelsatz sofort auf 435 Euro angehoben und regelmäßig entsprechend der Preisentwicklung angepasst werden. DIE LINKE setzt sich darüber hinaus für eine bedarfsorientierte Kindergrundsicherung ein.“
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
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