Kindergelderhöhung muss auch bei Hartz IV-Kindern ankommen
Kindergelderhöhung muss auch bei Hartz IV-Kindern ankommen
DIE LINKE fordert in einem Antrag an den Bundestag, dass die heute vom Kabinett beschlossene Kindergelderhöhung von der Anrechnung auf die Hartz IV-Regelsätze ausgenommen wird. „Es kann nicht sein, dass nicht nur Durchschnittsverdiener, sondern auch Besser- und Bestverdienende für ihr unterhaltspflichtiges Kind 10 Euro mehr erhalten, aber einer Hartz IV-Empfängerin dieser Betrag vom Regelsatz abgezogen wird, so dass sie für ihr Kind keinen Cent mehr erhält“, kritisiert der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi. „Noch will und kann ich mir nicht vorstellen, dass Merkel, Steinmeier, Kauder, Struck, Steinbrück und Scholz das ernsthaft als gerecht empfinden.“
Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Diana Golze, moniert, dass „die knauserige Erhöhung von 10 Euro kein Ausgleich für den Wertverlust des Kindergeldes seit 2002 ist. Absolut skandalös ist jedoch, dass Hartz IV-Familien leer ausgehen. Die Regierung legt Unterstützungsprogramme in ungeahnter Milliardenhöhe für den Bankensektor auf und verweigert gleichzeitig den Ärmsten der Armen die dringend notwendige Anpassung der Existenzsicherung für ihre Kinder.
Im Vorgriff auf die Anpassung des Regelsatzes für Kinder an den existenznotwendigen Bedarf darf die Kindergelderhöhung nicht auf Hartz IV angerechnet werden. Eine ähnliche Maßnahme hatte Rot-Grün 1999 vorgenommen. Die SPD kann nun endlich mal beweisen, ob ihr wirklich jedes Kind gleich viel wert ist.“
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
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