Koalition vereinbart Verbesserung des Schutzes für Kreditnehmer

Berlin

Koalition vereinbart Verbesserung des Schutzes für Kreditnehmer
Zu dem gestrigen Koalitionsgespraech zum Kredithandel erklaeren der rechtspolitische Sprecher Joachim Stuenker und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger:
Die Koalition hat sich gestern auf ein Paket wirksamer Massnahmen zur Staerkung des Verbraucherschutzes bei Kreditverkaeufen geeinigt. Fuer uns Sozialdemokraten ist klar: Die Kreditbeziehung, die eine besondere langjaehrige Vertrauensbeziehung ist, darf den Banken nicht gleichgueltig sein. Finanzinvestoren als Kaeufer von Kreditforderungen geht es im Regelfall nicht um eine langfristige Kundenbeziehung, sondern lediglich um die zeitnahe Realisierung moeglichst hoher Renditen durch die Zwangsversteigerung der Wohnimmobilie. Der Kreditnehmer darf hier nicht der Leidtragende eines Kreditforderungsverkaufs sein. Daher haben wir Sozialdemokraten die Initiative zur Verbesserung der Stellung des Kreditnehmers ergriffen. In mehreren Verhandlungsrunden mit der Union haben wir viel fuer den Kreditnehmer erreicht.
Durch eine Neuregelung der sogenannten Sicherungsgrundschuld wird gewaehrleistet, dass sich die Position des Darlehensnehmers durch den Kreditverkauf nicht verschlechtert. Jetzt wird sichergestellt, dass dem Kreditnehmer gegenueber dem Finanzinvestor die gleichen Einreden zustehen, die er auch gegenueber seinem urspruenglichen Vertragspartner haette geltend machen koennen.
Der Schutz des Kreditnehmers wird darueber hinaus durch die Einfuehrung eines verschuldensunabhaengigen Schadensersatzanspruchs gegen den Erwerber der Forderung bei ungerechtfertigter Vollstreckung aus der Unterwerfungserklaerung verstaerkt.
Als weitere Regelungen des Massnahmenpakets haben wir vereinbart:
– Kreditinstitute zu verpflichten, ihre Kunden ausdruecklich ueber die Moeglichkeit von Kreditverkaeufen im abzuschliessenden Kreditvertrag zu informieren. Und nicht – wie derzeit in der Praxis ueblich – bloss in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen. – Darlehensnehmer spaetestens drei Monate vor einer Aenderung beziehungsweise dem Auslaufen des Darlehensvertrages darueber zu informieren, ob eine Anschlussfinanzierung gewaehrt wird oder das Kreditverhaeltnis nicht verlaengert wird.
– Erstreckung der Regeln fuer Verbraucherkredite auf Immobilien-darlehen: Kuendigungsschutz in solchen Faellen, in denen der Kreditnehmer mit seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nur geringfuegig in Rueckstand geraet. Eine Kuendigung wegen Zahlungsrueckstaenden ist nur noch dann moeglich, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und zugleich mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist.
– Der Kreditnehmer muss bei einem Kreditverkauf unverzueglich darueber informiert werden, wenn die Bank nicht weiterhin fuer die Bearbeitung des Kredits zustaendig ist.
– Zur Staerkung der Stellung des Kreditnehmers bei Mittelstandskrediten werden Unternehmen die Moeglichkeit erhalten, nichtabtretbare Darlehensvertraege mit ihren Kreditinstituten abzuschliessen.
Dieses Buendel effektiver, aufeinander abgestimmter Massnahmen laesst ein Sonderkuendigungsrecht bei ordnungsgemaess bedienten Krediten, das zeitweise in der Diskussion erwogen wurde, ueberfluessig werden. Zudem waere bei Einfuehrung eines solchen Rechtes voraussichtlich eine Verteuerung der Kredite fuer Kreditnehmer eingetreten. Auch die Forderung, die Kuendigungsmoeglichkeit nach Paragraf 490 Absatz 1 BGB bei einer Verschlechterung der Vermoegenslage des Kreditnehmers einzuschraenken, ist in den Beratungen abgelehnt worden, da die Rechtsprechung sachgerecht und verbraucherfreundlich ist. Mit diesen Massnahmen, die naechste Sitzungswoche im Risikobegrenzungsgesetz verabschiedet werden sollen, sorgen wir dafuer, dass eine deutliche Staerkung des Verbraucherschutzes erzielt wird.
2008 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de
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