Konjunktur: Bundesrat soll Notbremse gegen Schuldenbremse ziehen

Frankfurt am Main

Konjunktur: Bundesrat soll Notbremse gegen Schuldenbremse ziehen

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In der Diskussion um Aufnahme einer Schuldenbremse für die öffentliche Hand in das Grundgesetz hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ihre Kritik wiederholt. Wir riskieren damit in der Zukunft eine zunehmend marode öffentliche Infrastruktur. Außerdem würden Arbeitsplätze auch in der Bauwirtschaft gefährdet, sagte Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der IG BAU.

Die Betriebsräte elf großer deutscher Bauunternehmen hatten in einem Appell an Bundestag und Bundesrat gefordert, dass die Schuldenbremse nicht in das Grundgesetz aufgenommen wird. Sie fürchten um die Arbeitsplätze vieler Kollegen, wenn die Schuldenbremse Realität würde. Nachdem die Grundgesetzänderung bedauerlicherweise vom Bundestag abgesegnet wurde, hoffen wir darauf, dass der Bundesrat eine für die Zukunft verantwortungsbewusste Entscheidung treffen und die Notbremse ziehen wird, sagt der Gewerkschaftsvorsitzende. Die Entscheidung im Bundesrat ist für den 12. Juni 2009 geplant.

Führende Wirtschaftsinstitute hatten vor einer Schuldenbremse gewarnt. Da die Einsparpotenziale des Staates begrenzt seien, müssten die Bürger mit erheblichen Steuererhöhungen rechnen. So hatte der DIW-Präsident für eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf 25 Prozent ab 2011 plädiert.

Nach einer Entscheidung der Föderalismuskommission aus dem Frühjahr soll den Ländern die Aufnahme neuer Schulden ab 2020 grundsätzlich verboten werden. Damit verbunden wären rückläufige Investitionszulagen der Länder an die Kommunen, die zu rund zwei Dritteln die öffentlichen Infrastrukturinvestitionen tätigen. Für den Bund soll in der Regel eine Schuldenobergrenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gelten.

Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt

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