Konjunkturpaket: Umsetzung erfordert Clearingstelle
Konjunkturpaket: Umsetzung erfordert Clearingstelle
Frankfurt am Main ? Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) unterstützt Forderungen nach einer Grundgesetz-Änderung, damit Kommunen die Konjunkturpaket-Mittel sachgerecht für dringend notwendige Baumaßnahmen einsetzen können. Darüber hinaus müsse kurzfristig eine Clearingstelle eingerichtet werden. Sie soll Kommunen in Zweifelsfällen schnell verlässliche Auskünfte darüber geben, ob ein konkretes Investitionsprojekt mit Pauschal-Mitteln aus dem Konjunkturpaket finanziert werden kann oder nicht.
?Auch wenn es gewisse Interpretationsspielräume gibt ? das derzeit enge Korsett kann so nicht gewollt sein?, sagt Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der IG BAU. Nach der derzeitigen Gesetzeslage würden kommunale Gebäudesanierungs-Investitionen nur mit dem Schwerpunkt ?Energetische Gebäudesanierung? aus dem Konjunkturpaket gefördert. Kommunale Straßenbau-Projekte würden nur gefördert, wenn der Lärmschutz verbessert wird.
Gegen eine flexiblere Mittel-Verwendung steht derzeit Art. 104b GG, wonach der Bund Finanzhilfen nur dann gewähren darf, wenn er die entsprechende Gesetzgebungskompetenz hat. ?Hier wird ein Geburtsfehler der Föderalismusreform deutlich. Der Bund muss in Krisenzeiten Finanzmittel auch dort einsetzen dürfen, wo er der Sache nach keine Regelungskompetenz hat?, fordert Klaus Wiesehügel.
Die IG BAU hatte in den letzten Wochen wiederholt auf dieses Problem hingewiesen. Wenigstens die Mittel, die die Länder zum Konjunkturpaket beisteuern, seien von den engen Vorgaben auszunehmen.
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