Kräftiger Impuls der Bundesregierung für den innovativen Mittelstand
Kräftiger Impuls der Bundesregierung für den innovativen Mittelstand
Mit den heutigen Beschlüssen der Bundesregierung zum Konjunkturpaket II erhält der innovative Mittelstand eine Finanzspritze, die in dieser Form einmalig ist. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wird in den Jahren 2009 und 2010 um insgesamt 900 Mio. ¤ auf ca. 1,5 Mrd. ¤ aufgestockt und damit mehr als verdoppelt. Mit den anderen mittelstandsorientierten Forschungs- und Innovationsprogrammen stehen damit in diesen beiden Jahren rd. 2,2 Mrd. ¤ im BMWi für Forschungs- und Innovationsprojekte des Mittelstandes zur Verfügung.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, erklärt hierzu: „Damit helfen wir, die Finanzierungsbedingungen der innovativen Unternehmen wieder zu verbessern. Die Bereitschaft der Unternehmen, ihre künftigen Wettbewerbschancen durch weitere Innovationen ihrer Produkte und Verfahren zu sichern, darf nicht durch fehlende Finanzierungsmittel behindert werden.“
Die ebenfalls heute veröffentlichte Innovationserhebung 2008 des ZEW Mannheim zeigt, wie notwendig diese Finanzspritze des Bundes ist. Denn es ist zu befürchten, dass die Unternehmen ihre Innovationsaufwendungen in diesem Jahr senken könnten. Das ZEW rechnet mit einem Rückgang von ca. 1 %. Die Erhebung verdeutlicht zudem, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie Betriebe in den neuen Ländern bei ihren Innovationsaufwendungen deutlich hinter größeren Betrieben zurückbleiben.
Infolge des beträchtlich höheren Finanzierungsvolumen für das ZIM können die Förderrichtlinien auf mehr Unternehmen ausgeweitet werden. Im ZIM können jetzt auch einzelbetriebliche FuE-Vorhaben von westdeutschen Unternehmen sowie größere Unternehmen bis 1000 Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland gefördert werden. Beides war bisher nicht zulässig. Dies ermöglicht eine Förderung von zusätzlich rd. 7.000 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Wirtschaft. Ostdeutsche Unternehmen erhalten nach wie vor Förderpräferenzen.
Förderanträge von westdeutschen Unternehmen können sehr kurzfristig nach Änderung der Förderrichtlinie angenommen werden. Die Ausweitung des Programms auf größere Unternehmen bis 1000 Beschäftigte bedarf der Zustimmung (Notifizierung) durch die Europäische Kommission.
Bundesminister Glos: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir diese schnell erhalten, so dass wir voraussichtlich schon im Frühsommer auch Anträge größerer Unternehmen annehmen können.“
Erhalten Unternehmen staatliche Zuschüsse, ist dies nicht nur ein direkter Beitrag zur Finanzierung. Es ist auch ein Qualitätstestat für die Innovationsfähigkeit der Unternehmen, was sich förderlich auf die Finanzierungsbereitschaft der Banken auswirkt.
„Das umfassende Gesamtpaket für den innovativen Mittelstand wird in dieser schwierigen Wirtschaftslage Wirkung zeigen, da bin ich mir sicher,“ so Bundesminister Glos.
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