Krankenversicherung 2009 – Neue Regeln für gesetzlich und privat Versicherte
Krankenversicherung 2009 – Neue Regeln für gesetzlich und privat Versicherte
Ab 2009 zahlen gesetzlich Krankenversicherte einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Das Geld fließt in einen Gesundheitsfonds. Die privaten Krankenversicherer müssen einen Basistarif anbieten, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sind. Finanztest informiert in ihrer aktuellen Ausgabe über die Änderungen durch die Gesundheitsreform, erläutert, was für Kassenpatienten und privat Versicherte wichtig ist und für wen sich der neue Basistarif lohnt.
Verglichen mit den bisherigen Beitragssätzen stehen viele Kassenpatienten in Zukunft schlechter da als jetzt. Das gilt immer dann, wenn der Beitragssatz ihrer Kasse bisher niedriger als 14,6 Prozent war. Es gibt aber auch Versicherte, die von den neuen Regeln profitieren. So schneiden Versicherte zum Beispiel der City BKK oder Versicherte einiger AOK in Zukunft besser ab. Die Basisleistungen der Kassen sind meist identisch und ändern sich auch nicht durch die Einführung des Gesundheitsfonds. Entscheidend für die Wahl ist, was die Kassen zusätzlich bieten. Einen Wechsel sollten gesetzlich Versicherte aber nicht überstürzen, sondern erst abwarten, wie die Kassen mit Zusatzbeiträgen und Prämien umgehen.
Wer nicht unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fällt und auch keinen anderweitigen Versicherungsschutz hat, für den wird eine private Versicherung Pflicht. Es soll nicht mehr vorkommen, dass etwa ein Selbstständiger, der die Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr aufbringen konnte, ohne jegliche Absicherung dasteht. Um diesen Mindestschutz zu gewährleisten, bieten die privaten Versicherer neben ihren übrigen Tarifen ab 2009 zusätzlich einen Basistarif an.
Der ausführliche Artikel findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet unter www.test.de .
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