Kroes kommt Glos entgegen
Kroes kommt Glos entgegen
EU-KOM beschließt befristete Flexibilisierung der Beihilferegeln
Die EU-Kommission hat heute eine befristete Flexibilisierung der Beihilferegeln für die gewerbliche Wirtschaft beschlossen. Damit kommt sie Forderungen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, entgegen. Der Minister hatte Wettbewerbskommissarin Kroes vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Rezession in einem Schreiben vom 13. November gebeten, über den Bereich der Finanzinstitute hinaus vorübergehend eine flexible Handhabung des Beihilferechts zuzulassen, damit im Bedarfsfall auch im Kern gesunden Unternehmen rasch Hilfe bei der Finanzierung gewährt werden kann.
Bundeswirtschaftsminister Glos erklärte dazu: „Ich begrüße die Bemühungen der EU-Kommission, das Beihilferecht an den Erfordernissen der aktuellen Situation auszurichten. In der Finanz- und Wirtschaftskrise ist Flexibilität unverzichtbar. Die neuen Regeln weisen in die richtige Richtung.“ Glos unterstrich die Bedeutung, die mit der jetzt beschlossenen Anhebung des zulässigen Schwellenwerts für Kleinsubventionen – sog. de minimis-Beihilfen – verbunden ist. Statt bislang 200.000 sollen in den nächsten zwei Jahren bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen gewährt werden können. Außerdem gibt es mehr Spielräume bei der Vergabe niedrigverzinslicher Darlehen und öffentlicher Bürgschaften, bei der Risikokapitalförderung und im Bereich der Exportkreditversicherung. Glos weiter: „Das wird uns helfen, die Herausforderungen der Finanzkrise für die Realwirtschaft wirksam abzufedern.“
Allerdings, so Glos, sind die neuen Regeln in einigen Details immer noch zu starr. Als Beispiel nannte der Minister, dass öffentliche Kredite nur bis Ende 2012 zu Niedrigzinsen vergeben werden dürfen. Glos unterstrich: „Unternehmensinvestitionen lassen sich nur dann kurzfristig mobilisieren, wenn die Unternehmen langfristig Finanzierungssicherheit haben.“
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