Kündigung der Genussscheine

München

Kündigung der Genussscheine

Der Vorstand der Allianz SE hat beschlossen, die von der Allianz SE begebenen Genussscheine (ISIN DE0008404054 / WKN 840 405) gemäß § 6 Absatz 4 der Genussscheinbedingungen mit Wirkung zum 31.12.2009 zu kündigen.

Die Genussscheininhaber erhalten für jeden Genussschein im Nennbetrag von Euro 5,12 einen Ablösungsbetrag, der 122,9% des volumengewichteten Durchschnittskurses der Allianz SE Aktie aufgrund der Kursnotierungen an der Wertpapierbörse in München während der letzten drei Monate vor der Beendigung des Genussrechtsverhältnisses entspricht, mindestens jedoch den Betrag von Euro 72,39 je Genussschein. Dieser Mindestbetrag ist ? wie in § 6 Absatz 4 der Genussscheinbedingungen festgelegt ? anzupassen, sofern bis zum 31.12.2009 noch bestimmte Veränderungen des Grundkapitals der Allianz SE erfolgen. Der Ablösungsbetrag wird am 04. Januar 2010 fällig.
Daneben erhalten die Genussscheininhaber an dem auf die ordentliche Hauptversammlung der Allianz SE im Jahr 2010 (vorgesehener Termin 05.05.2010) folgenden Bankarbeitstag gegen Vorlage des Ausschüttungsanteilsscheins Nr. 32 die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2009 nach § 2 der Genussscheinbedingungen.

Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen hier zur Verfügung gestellt wird.

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