Mehr Geld vom Staat für VL-Fondssparpläne
Mehr Geld vom Staat für VL-Fondssparpläne
Das Sparen der vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Investmentfonds wird seit dem 1. April 2009 stärker gefördert: Die staatliche Arbeitnehmersparzulage für ?förderfähige Kapitalbeteiligungen am Produktivkapital? ? dazu gehören Aktienfonds ? wurde von 18 auf 20 % erhöht. Das gilt rückwirkend seit Jahres¬beginn 2009 und für Einzahlungen bis zu 400 ?. Gleichzeitig wurde speziell für diese VL-Variante die Einkommensgrenze, bis zu der die Zulage gezahlt wird, auf 20.000 ? für Ledige und 40.000 ? für Verheiratete angehoben.
Fondssparpläne mit breit streuenden Aktienfonds bieten für Langfristsparer nach wie vor gute Renditechancen. So war beispielsweise mit deutschen Aktienfonds in den vergangenen 30 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 6 % möglich. Auf kürzere Frist gesehen mussten Aktienfondssparpläne wegen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise freilich kräftig Federn lassen.
Die VL-Leistungen werden je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung zum Teil oder eventuell sogar ganz vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Verzichten sollte man auf dieses Geld auf keinen Fall.
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Kontakt: Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1250
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